Wem gehört ein in der Ehe geerbtes Haus nach dem Tod es Ehepartners

3 Antworten

Unterstellt, das erberbte Haus wäre grundlbuchlich als ihr Alleineigentum eingetragen, gehört es dem Vermögen der Erbin - auch in einer Ehe bleiben die Vermögenswerte getrennt voreinander bestehen.

Allerdings würde eine Wertsteigerung während der Ehezeit, genauer zwischen Erwerb durch Erbe und Sterbedatum des Ehemannes, dem Zugewinn des Ehegatten zugerechnet.

An dem hätten die Erbengemeinschaft natürlich anteilig Teilhabe in Geld.

An dem geplanten Eigentumsübergang hätten allerdings nur Verkäufer als Eigentümer und Käufer Mitspracherechte - ausdrücklich für den Fall, dass eine keine Auflassungsvormerkungen oder grundbuchlichen Einträge wie Grundschuld, Wohnrecht usw. zugunsten des verstorbenen Ehemannes gäbe.

G imager761

Ich kann mich Mikkey nur anschließen.

Das Haus war und ist im Besitz der Mutter. Daran ändert auch der Tod des Vaters nichts. Aus diesem Grund kann sie allein entscheiden, was mit dem Haus geschieht und die Geschwister können sich nach dem Tod der Mutter in die Haare bekommen.

Der Streit ist unnötig. Das Haus gehört weiter der Mutter, der Vater und sein Tod haben damit nichts zu tun.