Hallo zusammen,
ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.
Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?
Beispiel
Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?
Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.
Danke für Eure Hilfe!
woerlz15