Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Firmenwagen für Privatenutzung? Kein Baustellen Fahrzeug?

Guten Tag zusammen,

4 von den Mitarbeitern von meinem Chef haben einen neuen exklusiveren Firmenwagen für Privatnutzung bekommen unteranderem ich, ich habe dadurch mein altes Auto verkauft und nur noch dieses Fahrzeug. Ich habe jetzt am 28.08.2021 für den 30.09.2021 gekündigt . Das Auto ist nun gut über ein Jahr in meinem Besitz gewesen. Ich bin natürlich auf das Auto angewiesen ob es der Weg zur Arbeit oder Arzt besuche, einkaufen und was man sonst noch so macht mit einem Auto. Ab dem 01.10.2021 bekomme ich von meinem neuen Arbeitgeber auch wieder ein Auto zur Verfügung gestellt. Nun folgendes ich habe ab dem 14.09-30.09.2021 Resturlaub. Mein Chef hat mir dann ein Schreiben fertig gemacht am 31.08.2021 also 3 Tage nach dem ich meine Kündigung abgegeben habe wo ich alle Klamotten Schlüssel und co abgeben soll , das ist ja auch kein Problem aber er will mir dann auch am 13.09.2021 das Auto weg nehmen was ich ja auch für den kompletten Monat noch bezahle (0,5% Leasing) darf er das ? Hatte dies schon mal nach gefragt bei bei einem befreundetem Anwalt und er meinte nein er muss dies 4 Wochen vorher ankündigen da dies ein Geldwerter Vorteil ist und wie eine Gehaltserhöhung. Dies hatte ich ihm auch so gesagt, nun meinte mein Chef aber heute das auf einmal Dienstag er einen Termin für die Inspektion gemacht hat für alle Autos und ich aber ab Dienstag ja auch im Urlaub bin. Darf er so kurzfristig einen Termin dafür machen und mir dann so kurzfristig Bescheid geben, Vorallem da ich an dem Tag ja Urlaub habe?

arbeitgeber, Kündigungsrecht, Recht, Urlaub, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Mitarbeiteraktien/Lohnsteuer

Guten Tag liebes Forum,

ich bin mir nicht sicher ob meine letzte Lohnabrechnung korrekt ist und hoffe hier auf Hilfe, bzw. Tipps.

Folgende Sachlage:

Ich habe Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers erworben. 400 Aktien zu ca. 28 Euro bei Zeichnung +107 Gratisaktien, jetzt ca 30 Euro(Geldwerter Vorteil) . Die fäligen ca. 10800 Euro kann ich in drei Raten zu ca 3600 Euro mit meinem Gehalt verrechnen lassen.

Mit folgender Lohnabrechnung habe ich gerechnet:

Lohn = 4561Euro +

Geldwerter Vorteil = 400 * 30 - 28/3 = 266Euro

Gesamtbrutto = 4827Euro

Netto ca. 2700Euro (ungefähr wie immer) - 3600 Euro (Aktienkauf) = ca. 900 Fordeung

Meine tatsächliche Lohnabrechnung:

Lohn = 4561Euro +

Sachbezug Aktien = 3687Euro

Gesamtbrutto= 4561Euro Steuerbrutto = 8248Euro

Daraus ergeben sich,

Lohnsteuer = 2100Euro, Soli = 110Euro, Rentenversicherung = 810Euro, Arbeitslosenversicherung = 124Euro

Netto = 1395Euro - 3600(Aktienkauf) = ca. 2200Euro Forderung

Nun meine eigentliche Frage:

Ist es richtig das der Kaufpreis der Mitarbeiteraktien meinem Brutto angerechnet wird, und mein Nettolohn vermutlich dadurch extrem vom "normalen" abweicht, bzw. wo liegt mein Rechenfehler bei der erwarteten Lohnabrechnung?

Ich hoffe meine Angabe reichen zur Beantwortung der Frage aus.

Für den Fall dases erheblich ist, ich habe Steuerklasse 1 mit einem eingetragenem Freibetrag von jährlich 7000Euro(unterstüzungBedürftiger)

Gruß ein Ratsuchender

Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil
Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld

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