Kontopfändung durch das FA trotz ausreichend Guthaben? Wie vorgehen?
Leider habe ich hier im Forum und nach eindringlicher Google-Suche keine befriedigenden Antworten auf meine Fragen gefunden, weshalb ich sie hier stellen möchte:
Die Familie meiner Freundin erlebte heute einen Schock als die Mutter am Bankautomaten stand und dieser ihr mitteilte, dass das Konto gesperrt ist. Ein Anruf der Dame bei der Notfallhotline der Bank brachte folgende Erkenntnis: das Finanzamt hat das Konto sperren lassen aufgrund einer Steuerschuld in Höhe von rund 190 €. Um welche Steuer es sich hier genau handelt ist aktuell noch nicht bekannt, die Familie gibt all ihre Steuerschreiben seit Jahren an eine bekannte Buchhalterin ab, die sich dessen annimmt.
Merkwürdig ist jedoch, dass die Dame neben ihrem Girokonto bei der gleichen Bank noch ein Sparkonto mit einem aktuellen Guthaben in Höhe von über 10.000 € besitzt.
Meine zwei Fragen sind folgende:
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Wenn das FA eine Steuerschuld pfänden möchte, wie genau läuft diese Kontopfändung in der Realität ab? Versucht das FA den geschuldeten Betrag vom Girokonto abzuheben und falls dieses nicht genügend Deckung aufweist, dann lässt das FA selbiges sperren oder läuft dies derart ab, dass das FA das Konto in jedem Fall sperrt und den Steuerschuldner zur Zahlung auffordert? Zweites klingt für mich unlogisch, allerdings verstehe ich dann nicht, wieso der geschuldete Betrag im Rahmen der Pfändung nicht einfach vom Girokonto (und falls letzteres zum Pfändungszeitpunkt nicht genügend Deckung aufwies vom Sparkonto) abgehoben wurde anstatt das Konto zu sperren?
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Was soll jetzt genau gemacht werden? Am nächsten Montag, den 04.05., stehen diverse Lastschriftszahlungen, u. a. die Zahlung der Hypotheksrate vom selben Konto an? Soll die Familie das FA anrufen und mitteilen, dass die Überweisung am Montag per Sofortüberweisung erfolgt und um eine Pfändungsaufhebung bitten?
Eine letzte Info: Das Konto des Ehemannes wurde nicht gesperrt, nur das der Ehefrau.
Danke vorab für die Antworten und Hilfestellung.
2 Antworten
Merkwürdig ist jedoch, dass die Dame neben ihrem Girokonto bei der gleichen Bank noch ein Sparkonto mit einem aktuellen Guthaben in Höhe von über 10.000 € besitzt.
Wie schön für die Dame, aber es gibt keine unmittelbare Verbindung zwischen Sparguthaben und Girokonto. Der Geldautomat fragt nur den Kontostand ab. Thema beendet.
Was soll jetzt genau gemacht werden? Am nächsten Montag, den 04.05., stehen diverse Lastschriftszahlungen, u. a. die Zahlung der Hypotheksrate vom selben Konto an?
Kein Problem. Montag früh zur Bank. die 190,- Euro an das Finanzamt überweisen. Damit wird das Konto automatisch frei.
Das Konto des Ehemannes wurde nicht gesperrt, nur das der Ehefrau.
Entweder es ist das einzige Konto, dass das Finanzamt kennt, oder eine Steuerschuld, die nur die Frau betrifft.
Zweites klingt für mich unlogisch, allerdings verstehe ich dann nicht, wieso der geschuldete Betrag im Rahmen der Pfändung nicht einfach vom Girokonto (und falls letzteres zum Pfändungszeitpunkt nicht genügend Deckung aufwies vom Sparkonto) abgehoben wurde anstatt das Konto zu sperren?
Das Finanzamt kann nur abbuchen, wenn eine ausdrückliche Abbuchungserlaubnis vorliegt. So wird nur ein "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" geschickt. Sobald der Kontoinhaber die genehmigung zur Zahlung gibt, macht die Bank das Konto von sich aus frei. Sonst wird die Bank das Konto blockiert lassen und in 14 Tagen überweisen müssen, auch ohne Zustimmung des Kunden.
Richtig.
Pfändung wegen 190,- Euro. Auf dem Konto sind 1.000,- Euro. Das ist gesperrt, bis es überwiesen wird (egal ob durch Bank, oder durch den Kontoinhaber). Dann sind 810,- Euro frei.
Pfändung wegen 190,- Euro, 70,- Euro auf dem Konto. Nach 14 Tagen muss die Bank die 70,- Euro an das Finanzamt zahlen. Konto dann 0,- Restschuld beim FA 120,- Euro.
Das FA kennt die Nummer des Girokontos und zwar ganz einfach deswegen weil die in jeder Steuererklärung anzugeben ist. Was liegt näher, als eine Pfändung dort anzubringen.
Weiterhin: Das FA kann kein Geld "abheben". Das wäre ja noch schöner. Von Konten einziehen darf es Geld nur bei erteilter Einzugsermächtigung. Ich gehe mal davon aus, daß eine solche nicht erteilt wurde. Deshalb die Pfändung.
Und noch weiter: Bevor es zur Pfändung kommt, hat es Mahnungen gegeben. Wenn die "Buchhalterin" die unbearbeitet beseite gelegt hat, hat sie ein Problem. Noch größer wird das Problem, wenn sie zur Steuerberatung überhaupt nicht befugt war.
Aber genau das ist doch der Punk. Das Bankkonto oder zumindest das zugehörige Sparkonto weist doch genügend Guthaben auf, die Steuerschuld beträgt doch nur 190 €! Wieso wird das Konto gesperrt im Rahmen der Pfändung? Wird es sofort wieder eröffnet nachdem das FA die 190 € gepfändet oder die Familie das Geld ans FA angewiesen hat?
Aha! Wenn ein Konto gepfändet wird, dann bedeutet dies also nicht, dass das FA direkt auf das Bankkonto zugreifen und sich die Steuerschuld sofort ziehen kann, sondern die Pfändung des geschuldeten Betrages erst nach 14 Tagen automatisch vom Bankkonto erfolgt, es sei denn der Kontoinhaber hat vorher eine Zahlungsgenehmigung abgegeben.
Demnach spielt es für die Kontosperrung auch keine Rolle, ob zu Beginn des "Pfändungsverfahrens" genügend Guthaben auf dem Konto sich befand oder nicht, denn wird eine Pfändung eingeleitet, dann wird das Konto automatisch durch die Bank gesperrt, bis der Schuldner die Bank mit der Überweisung des geschuldeten Betrages beauftragt oder nach Verstreichen der 14-Tage Frist der geschuldete Betrag automatisch gepfändet wurde. Richtig?