Kann das Konto vom verstorbenen Ehepartner weitergenutzt werden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bisher war es erlaubt, in deinem konkret beschriebenen Fall das Konto einfach umzuschreiben. In den letzten Monaten gab es ein Urteil vom BGH, das dieses Vorgehen nun verbietet. Die Ehefrau muss ein eigenes Konto eröffnen.