Kann ich eine Rechnung vom freundlichen Handwerker-Service über 544 € für eine Rohrreinigung anfechten?
Folgendes hat er genau abgerechnet: Einsatzpauschale 149,-- € + 49,-- Arbeitspauschale + 59,80€ für Benutzung von 20m Spirale + 199,-- € Benutzung für das Arbeitsgerät macht in Summe 457,70 + MWST = 544,66 €. Ich finde das einen absoluten Wucher.
4 Antworten
Da fehlen mir etliche wichtige Informationen: Wann genau ist gearbeitet worden (Werktags von 8 bis 18 Uhr? Nachts? Am Sonntag?). Wie lange präzise ist gearbeitet worden? Mit wievielen Personen? Nur mal als Beispiel: Zu den üblichen Arbeitszeiten zahlt man für einen Sanitärinstallateurgesellen brutto mindestens 50 Euro die Stunde. Dazu kommen An- und Abfahrt. Maschinenbenutzung rechnen viele Installateure noch dazu. Ob das nun Wucher ist oder nicht, hängt von der Gegenleistung ab und die kennen wir nicht.
Fordere den Rechnungssteller zuerst auf, seine Rechnung auf ein marktübliches Maß zu reduzieren - wenn er trotzdem auf den überhöhten Preisen besteht wende Dich an den Ombutsmann der Innung und oder an die Verbraucherberatung.
Die radikale Methode wäre dem Rechnungssteller nur die Einsatzpauschale zu bezahlen, denn damit sind lt. Definition alle seine Kosten für den Einsatz damit abgedeckt. Er wird es nicht auf eine Klage ankommen lassen zumal ich zwischen der Benutzung einer Spirale und dem Arbeitsgerät keinen Unterschied sehe - er also etwa 2x in Rechnung gestellt hat.
http://www.yelp.com/not_recommended_reviews/der-freundliche-handwerkerservice-gmbh-regensburg-2
Vielleicht sollte man den Laden vorher einmal googlen?
Hast Du eventuell auch diese Firma beauftragt?
DH ! Super Fund, Primus
....für 2 1/2 Stunden (unnütze) Arbeit 1.474 Euro !!!!!
......dem Video nach hat PWEBER57 doch ein Schnäppchen gelandet bei seiner Rechnung von 544,66 € ;-))
Das ist ja unglaublich.
Der Fragesteller/die Fragestellerin sollte mal die Rechnung hochladen, damit man mal den Firmennamen sieht.