Kindergeld, wenn Studiengang nur zum Wintersemester beginnt?
Hallo,
ich habe mich zum letzten Wintersemster für ein Biologiestudium beworben, wurde jedoch abgelehnt. Nun beginnt aber zum Sommersemester kein entsprechender Studiengang, erst recht nicht in meiner Region. Kann ich ohne Bewerbung zum Sommeresmester Kindergeld bekommen, wenn ich als Grund die erzwungene Wartezeit zum Bewerbungszeitraum fürs nächste Wintersemester angebe?
3 Antworten
Kindergeldanspruch deiner Eltern für dich besteht dann auch weiterhin, da du als ausbildungssuchend giltst. Es muss der Familienkasse gegenüber kommuniziert und nachgewiesen werden, dass du mangels Ausbildungsangebot zum Sommersemester deine Ausbildung voraussichtlich nicht vor dem Wintersemester beginnen kannst.
Weißt du, wie so ein Nachweis aussehen muss? Es muss ja ersichtlich sein, dass in meiner Region kein etwaiger Studiengang verfügbar ist.
Ich habe das jetzt mit der Familienkasse kommuniziert und es scheint zu reichen, dass man auf der entsprechenden Universitätsseite einen Beweis ausdruckt, dass dieser Studiengang nur zum Wintersemester beginnt.
Hallo,
du musst dich, um den KG- Anspruch nicht zu verlieren, bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Du wirst dort dann als *Ausbildung suchend* geführt......
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