Kindergeld bei Auswanderer

1 Antwort

Das Kindergeld hat weniger mit der Staatsbürgerschaft als vielmehr mit der Steuerpflicht zu tun. Nur wer in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Da spielt Herkunft oder Nationalität keine Rolle.

Ich gehe davon aus, dass du dann keine Steuern hier bezahlen wirst bzw. du keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr hast. Damit bekommst du kein Kindergeld mehr.

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