Mein Ehepartner (nicht deutscher Staatsbürger) ist beruflich für ein Jahr zurück in die USA gezogen. Welche Steuerklasse käme für mich infrage?

1 Antwort

Die Steuerklasse ist:

1. kein Wunschkonzert, sondern wird nach den Gegebenheiten ermittelt und

2. ist die  nur für den Lohnsteuerabzug wichtig, denn die tatsächliche Steuer wird erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt.

Bei Euch ist entscheidend, ob die eheliche Gemeinschaft besteht, also ob Dein Ehemann nur für die Arbeit, zeitlich begrenzt in die USA geht, oder ob eine Trennung der ehelichen Gemeinschaft vorliegt.

Gehen wir mal von dem aus, was nach dem Sachverhalt wahrscheinlich ist, dass er nur für die Arbeit auf Zeit in die USA geht, so ist es eine reine Rechenaufgabe.

Ihr habt die Wahl zwischen Zusammenveranlagung (da werdet ihr nach den Gegebenheiten für ehepaare veranlagt, aber das Gehalt Deines Gatten wird hier nicht versteuert, sondern unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (hat auf den Steuersatz Einfluss, mit dem das Einkommen im Inland (also Deines) besteuert wird, oder Einzelveranlagung, also jeder versteuert seine Einkünfte selbst, somit ohne die Vorteile der Ehegattenbesteuerung (Splitting).

Wenn Dein Arbeitgeber Dich anmeldet, wird er Deine Elstamdaten abrufen und vermutlich die Steuerklasse III bekommen. Das bedeutet vermutlich eine Steuernachzahlung, wenn Du die Einkommensteuererklärung abgegeben hast. Egal welche der Möglichkeiten Du nimmst.

Petz1900  26.06.2017, 11:56

Bei Auslandssachverhalten bin ich des Öfteren nicht derselben Meinung wie des ansonsten geschätzten Herrn Binder.

Wenn der Ehegatte nicht in der EU/im EWR wohnt ist eine Zusammenveranlagung nicht möglich.

Also wird es wohl zwangsweise Steuerklasse I geben, zumindest wenn der Ehegatte schon in 2016 D verlassen hat.

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wfwbinder  26.06.2017, 12:53
@Petz1900

Deshalb hatte ich ja, die Fragen gestellt:

 Bei Euch ist entscheidend, ob die eheliche Gemeinschaft besteht, also ob Dein Ehemann nur für die Arbeit, zeitlich begrenzt in die USA geht, oder ob eine Trennung der ehelichen Gemeinschaft vorliegt.

Denn unsere Frager sind leider oft etwas unpräzise in den Fragen. Wenn die beiden weiterhin in ehelicher Gemeinschaft verbunden sind und eine Ehewohnung haben, so ist die Wohnung/das Apartment in den USA nicht anderes als eine Zweitwohnung = doppelte Haushaltsführung. Damit besteht dann natürlich die Möglichieit zur Zusammenveranlagung, wenn es sich als die günstigere Variante erweist.

Ich habe mit solchen, oder ähnlichen Fällen sozusagen wöchentlich zu tun und es gab da auch nie Probleme.

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Petz1900  26.06.2017, 19:28
@wfwbinder

Ich habe mit solchen, oder ähnlichen Fällen sozusagen wöchentlich zu tun und es gab da auch nie Probleme.

Ich auch.

Wir beiden hätten dann ein Problem.

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wfwbinder  26.06.2017, 19:33
@Petz1900

Glaube ich nicht, wir richten uns ja nach den gleichen Gesetzestexten.

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