KFW Programm 124 & Mietverhältnis?
Guten Tag in die Runde.
Meine Frage bezieht sich auf meine Absicht ein Haus zu erwerben, welches derzeit noch bewohnt ist und der Wunsch des Verkäufers besteht, noch bis Juli 2019 dort wohnen zu bleiben. Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, fließt doch bis dahin Miete. Das Haus soll nach dem Auszug des VK zur Eigennutzung Verwendung finden.
Nun habe ich in den AGBs der KFW gefunden, dass eine 12 monatige Übergangszeit, in der das gekaufte Objekt vermietet wird, grundsätzlich kein Problem ist. Allerdings bedeutet das in meinem Fall, dass die Leute nur bis April 2019 dort wohnen bleiben könnten und nicht wie geplant bis Juli.
Meine Überlegung daher, wie schaut es aus, wenn ich nicht den gesamten Kreditbetrag abrufe, sondern nur einen Teil und den Rest erst zum Juli 2018. Hintergrund ist nach meiner Ansicht, dass dann die KFW Klausel Wann muss ein Eigentümer spätestens einziuehen können, wenn noch ein Mieter dort wohnt? Antwort: Spätestens 12 Monate nach Abruf des Kredits. (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-(124)/)
nicht zum tragen kommt, sonder erst 12 Monate ab Juli 2018.
Wie seht Ihr das?
1 Antwort
Anders, denn ich halte diesen grundpfandrechtlich besicherten KfW-Kredit über max. nur € 50.000 mit max. 10 Jahren Zinsfestschreibung als risikobehaftet zum Ende in 10 Jahren, es sei denn, Du bist Dir heute sicher, wie Du dann locker den ausstehenden Kreditsaldo zurückzahlen könntest.
Andernfalls würde ich angesichts der momentan immer noch sehr günstigen Zinsphase lieber auf Nummer sicher gehen und nur ein einziges Darlehn mit Zinsfestschreibung über die gesamte gewünschte Tilgungsdauer (sog. Volltilgerdarlehn) wählen, also mit einer Dir genehmen Gesamtlaufzeit von 20, 25 oder 30 Jahren. Dann hast Du Sicherheit und Ruhe und kannst dennoch vertragsgemäße Sondertilgungen vornehmen, um die Laufzeit abzukürzen.
Wenn Du das KfW-Darlehn nämlich nicht im 10. Jahr tilgen kannst, bekommst Du einen für die Bank günstig gerechneten Prolongationszins angeboten. Du bist quasi alternativlos auf dieses Angebot angewiesen, da ein anderer Immobilienfinanzierer nur sehr ungerne ein nachrangiges Darlehn einräumen wird. Grundsätzlich kannst Du gemäß § 489 1 Ziff. 2 nach 10 Jahren zwar die komplette Baufinanzierung umfinanzieren, doch Du kennst die dann gültigen Zinskonditionen nicht.
Daher bin ich für den heutigen Kreditabschluss zu kalkulierbaren Konditionen während der gesamten Laufzeit mit einem Volltilgerdarlehn.