Kellerfenster mit Baulast in Grenzbebauung?
Mein Haus wurde an der Grenze zu Nachbar gebaut. Baulast wurde notariell beurkundet und bei Baugesuch eine schriftliche Zustimmung der Nachbar vorgelegt. Baugenehmigung wurde somit unter dieser Voraussetzung erteilt. Normales Hauswand. Nun hat der Nachbar Baulast nicht eingetragen. Jetzt hat er sein Grundstück an neuen Besitzer verkauft, der die Kellerfenster zuschutten will und will keine Baulast anerkennen, da dieses nicht ins Verzeichnis eingetragen ist. Habe ich immer Recht auf Baulast? Kann ich Baulast nachträglich eintragen lassen?
2 Antworten
"Baulast wurde notariell beurkundet"
Eigentlich ist es dann auch die Aufgabe vom Notar dieses ans Grundbuchamt zwecks Eintragung einzureichen.
Ich würde an Deiner Stelle mich an den Notar wenden.
Weiterhin hast Du aufgrund der notariellen Beurkundung und der schriftlichen Zustimmung Deines Nachbarn eine Baugenehmigung bekommen.
Die Baugenehmigung bestätigt dann ja, dass das beantragte ja rechtens ist.
Zur Not musst Du halt zum Anwalt.
Was der Nachbar auf jeden Fall nicht darf:
Die Kellerfenster einfach zuschütten.
Wenn er dieses bereits angekündigt hat, solltest Du auf jeden Fall zum Anwalt. Dieser kann und sollte dem Nachbarn über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zukommen lassen.
Hält dieser sich nicht daran, wird es teuer, sehr teuer.
Der Rechtsweg steht dem Nachbarn ja weiterhin offen, dann muss dieser halt klagen.
Kann es sein, dass du beim falschen Amt nach der Baulast gefragt hast? Denn wo sollte dein Nachbar das denn selbst eingetragen haben?
Ich stimmt dir weitestgehend zu, aber Baulasten werden doch nicht im Grundbuch eingetragen…?!