Nach Umschuldung keine Anerkennung der Schuldzinsen mehr bei Vermietung u Verpachtung

1 Antwort

Einspruch gegen den Bescheid einlegen, ggf. klagen.

Wenn Kredite abgelöst wurden, die zur Finanzierung der Finanzierten Immobilie diensten, sind auch die Zinsen für neuen Kredit abzugfähig.

Die Besicherung hat darauf keinen Einfluss, auch der umgekehrte Fall, Kredit wird auf einer vermieteten Immobilie abgesichert, die aber der Finanzierung einer selbstgenutzten, führt nciht zur Abzugsfähigkeit.