Bauunternehmen stellt vierfache Menge an Material in Rechnung als im Angebot vorgesehen, ist das rechtens?

Hallo,

wir haben im Zuge des Baus unseres Einfamilienhauses ein Tiefbauunternehmen für die Erdarbeiten beauftragt. Dieser hat von uns (durch den Architekten angefertigt) alle Pläne im Vornherein bekommen, wo auch alle Höhenangaben, Lagepläne, etc. für die Erdarbeiten angegeben waren.

Das Angebot für die Erdarbeiten wurde "auf Grundlage der bereitsgestellten Pläne" erstellt (Zitat aus dem Angebot), jedoch gibt es die Klausel, dass am Ende nach tatsächlicher Menge abgerechnet wird.

Aufgrund des Angebots durch das Tiefbauunternehmen, haben wir uns für ihn entschieden und auch nicht nach weiteren Angeboten Ausschau gehalten, da es preislich zu unseren Vorstellungen gepasst hat.

Nun haben wir die Rechnung erhalten und der Tiefbauer meinte, dass sie deutlich mehr Auffüllmaterial benötigt haben als angenommen (Kalkulation war 180 Tonnen, Gesamtmenge am Ende waren 650 Tonnen, also fast die vierfache Menge!). Da hat uns natürlich der Blitz getroffen und daher nun die Frage, ob man das rechtlich einfach so hinnehmen muss, da ja auf Grundlage des Angebots der Auftrag an dieses Tiefbauunternehmen rausging. Diese haben sich aber sehr deutlich verrechnet und eigentlich sollte doch mit Hilfe der Höhenangaben und Grundstücksbesichtigung im vornherein eine Berechnung möglich sein (gewisse Abweichungen sind natürlich immer zu erwarten).

Anwalt einschalten oder ist man da sowieso auf verlorenem Posten?

Baurecht, Handwerker, Hausbau, Angebot, Rechnungsstellung
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht
Nachbarn haben fenster zur grundgrenze mit sicht in meinem garten. Ich mache gerade mauer u sie wollen wegen der lichtverhältnisse verhindern. Geht das?

Niederösterreich. Meine nachbarn( um die 90j) haben zu meiner grundstücksgrenze ein fenster mit oberlichte, das sie auch zum lüften komplett öffnet ( im moment macht sie es nicht mehr, da ich sie als beweiß, da der sohn meint, sie kippt nur, fotografiert hab). Wir machen gerade eine mauer auf der grundgrenze, hab die genehmigung, ein schallsteinmauer bis 2,50m zu errichten. Wir machen nur 2m. Ihr fenster zu meiner grundgrenze beträgt 85m. Laut deren bauplan von 1912 sollen hier mehr als 2m sein (erfuhren wir von der gemeinde). Von der seite der gemeinde ist alles richtig u erlaubt. Das einzige was die nachbarn machen können ist eine privatklage aufgrund der zu wenigen lichtverhältnisse. Der raum soll ein hauptraum sein, ein fernseh u lesezimmer. Da die schwiegertochter von ihnen rechtsanwältin ist, fordern sie von mir, das ich die mauer bei dem fenster nur 1,50m mache. Meine frage: kann ich etwas gegen dieses fenster u unternehmen, das es rauskommt ? Was kann bei einer privatklage auf mich zukommen ? Sind die nachbarn im recht u ich muss meine mauer da niedriger machen ? Ich habe auch hunde u möchte mein grundstück uneinsichtig für mich u sicher für die hunde haben. Im grunde wäre es deren mauerseite, sprich meine linke seite. Ich finds frech, das sie forderungen stellen auf meinem grundstück, auf meine kosten u auf meine persönlichen wünsche. Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Vielen dank im vorraus !

Baurecht, Nachbarn
Strommast auf dem Grundstück Behindert meine Auffart.

Hallo Leute, ich bräuchte mal einen dringenden Rat von euch. Bei mir auf dem Grundstück steht ein großer Strommast der Albstadtwerke GmbH. Da ich mir letztes Jahr eine Garage gebaut habe und neben der Garage eine Auffahrt zum Haus aufgeschüttet habe stört der Strommast enorm . Meine Frau traut sich nicht mit unserem T5 hoch zu fahren. Da ich mir den Weg links neben dem Strommast letztes Jahr auch dazu gekauft habe fehlen mir ca.1,5 m in der breite durch den Strommast. Die jetzige Auffahrt ist 2.40 m breit. Im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis ist auch nichts eingetragen. Mein Haus wird auch nicht über den Strommast versorgt sondern durch einen Erdanschluss. Letztes Jahr habe ich den Albstadtwerken dann ein Ultimatum gesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte gegen sie einleite, falls sie ihn nicht von der jetzigen Stelle versetzen bzw. entfernen. Sie sagten mir dann zu, diesen im Frühjahr 2014 zu entfernen. Die Nachbarn haben auch schon eine Schriftliche Ankündigung diesbezüglich erhalten. Da ich das gesamte Grundstück pflastern möchte, wollte ich jetzt abwarten bis der Strommast entfernt wird. Jetzt haben die Albstadtwerke GmbH mitbekommen, dass ich mein Haus verkaufen möchte und nun stellen sie sich jetzt quer!!!! Ich habe vielerlei Beeinträchtigungen durch den Strommast. Z,B. Anstatt Beton zum Umbau ganz normal anliefern zu lassen, benötige ich immer eine große Betonpumpe. Ich heize mit Holz ,wenn Holz angeliefert wird, wird es unten an der Auffahrt abgekippt. Es können nur geübte Fahrer die Auffahrt mit einem PKW befahren.2.4 m breit. im Winter ist es Dank des Strommastes unmöglich die Auffahrt zu nutzen.

Was meint ihr dazu? Mfg Erkan Altun

Baurecht, Grundbuch, Grundstück, Stromanbieter
Drainage-Leitungen vom Nachbarn in Richtung unser Grundstück

Hallo, wir haben vor kurzem ein Grundstück erstanden. Das Grundstück wurde dazu geteilt. Ein Teil wurde mit einem älteren Haus darauf unserem Nachbarn verkauft, den anderen Teil erhielten wir. Nun ist im Grundstück des Nachbarn der Keller feucht und er hat angeblich herausgefunden, das in einem Grundstück über ihm sich eine "natürliche Grundwasserquelle" befände, welche das anfallende Regenwasser sammeln würde und ein abfliessen ins Grundwasser verhindern würde. Dieses Wasser wiederum würde seinen Keller feucht halten. Deshalb würde er nun um sein Haus herum eine Drainage legen, welche unter eine 1,50 m tief gelegene Lehmschicht führen würde, damit das Wasser dort versickern könnte. Die Drainageleitungen führen 90° weg von seinem Haus. Da zwei seiner Grundstücksgrenzen an unser Grundstück führen und wir das von ihm ausgesehen abschüssigere Grundstück haben, befürchten wir nun, dass mit dieser Entwässerungsmethode in Zukunft unser Grundstück unter Wasser stehen könnte. Deshalb unsere Frage, ob so ein Drainagesystem prinzipiell erlaubt ist? Falls nein, welche Möglichkeiten könnte man ergreifen, um diese Baumaßnahmen zivilisiert zu stoppen bzw. gibt es Alternativen, welche beiden Seiten nützen könnte? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

P.S.: Das Grunstück liegt im sächsischen Vogtland, falls das eine Relevanz in der Gesetzgebung hat.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?

Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Baufirma beauftragt, mein Haus zu sanieren. Es wurden einige Arbeiten durchgeführt, aber fast alles mangelhaft. Habe dafür auch ein schriftliches Gutachten. Ich habe mehrmals die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben, Unteranderem auch zwei Mal schriftlich Fristen gesetzt. Die Reaktion des Firmenbesitzers war, dass er jedes Mal, wenn er hier ankam, versucht hatte Druck auszuüben, dass ich den Restbetrag überweise. Ich hatte bis jetzt nur die Hälfte der Rechnung ausgeglichen, den Rest wollte ich überweisen, wenn die Mängel behoben werden. Ende letzten Sommers hatte er versucht einen Mangel zu beheben, ging aber wieder so einiges daneben. Er "heulte" sich bei mir aus, dass es schwer ist heutzutage einen guten Handwerker zu finden und er hat angeblich nicht nur bei mir solche Spuren hinterlassen. Lange Rede kurzer Sinn. Nun hat jetzt die Baufirma Insolvenz angemeldet. Vom Anwalt der Baufirma bin ich aufgefordert worden, den Restbetrag zu zahlen, was ich eigentlich nicht einsehen möchte. Habe ich eine Chance da irgendwie für mich günstig rauszukommen oder muss ich den offenen Betrag tatsächlich noch zahlen? Schließlich müssen die Mängel noch behoben werden, was natürlich eine andere Firma nicht kostenlos durchführen würde. Ich glaube , der Gang zu einem RA bleibt mir nicht erspart, was auch für mich zusätzliche Kosten bringen würde. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Baurecht, Insolvenz, rechnung
darf ich an meinen grenzstein einen zaun aufstellen

hallo alle zusammen ich brauche nocheinmal einen guten rat von jemanden es geht wieder um unsere nachbarin unser grundstück auf dem das haus steht ist nicht umzäuhnt und wir haben kleine kinder jetzt haben wir heute mit meinem mann von einem grenzstein zum anderen ausgemessen damit wir ein zaun hinstellen können damit die kinder uns nicht auf die strasse rausrennen ich muss dazu noch sagen unser komplettes grundstück ist gepflastert und wir wollten die pflastersteine auf unserem grund wegmachen und rassen hinpflanzen. zurück zur sache kommt unsere nachbarin raus und fängt wieder mal zu schreien das wir die grenzsteine nicht so nutzen dürfen und ihre durchfahrt muss 4meter breit sein anstatt wie üblich 3. beschimpft uns und sagt wenn wir es wagen das zumachen das sie den ordnungsamt ruft weil sie da nicht rausfahren kann.danach haben die grenzsteine der durchfahrt ausgemessen die durchfahrt beträgt laut grenzsteinen 3,20m und da muss doch auch normallerweise auch ein feuerwehrautop sogar durchpassen, oder? ich muss dazu noch sagen wir haben 4 kinder deshalb haben wir ja uns das haus überhaupt gekauft das sie sich austoben können aber jetzt kann ich mir nur beleidigungen anhören das meine kinder unerzogen sind und dasss das unverantwortlich ist so viele kinder in die welt zu setzen usw. wir haben auch mit einem friedenskaffee versucht aber vergeblich danke

Baurecht, Nachbarschaft, Recht, Grenze

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