muss ich NACH dem Erlass eines Aufhebungsbescheides ein Erbe anzeigen, dass mir danach und nicht im aktuellen Bezug von ALG2 zugeflossen ist?

1 Antwort

Hallo,

M.M. ......wenn es sich nachweislich so verhält wie du es hier beschreibst, dann bist du jetzt mit jeglichen Einkünften außerhalb des Alg2 Bezugs. D.h. weder ein Lottogewinn, noch das Bekanntwerden der erneuten Erbschaft ist nach der Zahlungseinstellung meldepflichtig.

Noch nicht ! bei erneuter Antragstellung wird wiederum die Bedürftigkeit geprüft. Einkommen und Vermögen müssen erneut nachgewiesen werden. Bedenke dabei, es ist durchaus möglich, dass das Amt in begründeten Fällen näheres über Zeitpunkt und Höhe der Erbschaft nachforschen kann, sollten bei dem Bearbeiter Zweifel bestehen. (Erbschaften in solch kurzen Zeitabständen wecken evtl Zweifel und eine gewisse Kreativität) ;-)

Mein Rat: zwischenzeitlich erfüllte Konsumwünsche solltest du vorausschauend mittels Quittungen belegen können, falls soetwas gefordert wird.

Zum Schonvermögen bei Neuantrag findest du hier einen einfachen Rechner:

https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/#Hartz_4_Das_Schonvermoegen_kostenlos_berechnen