muss ich NACH dem Erlass eines Aufhebungsbescheides ein Erbe anzeigen, dass mir danach und nicht im aktuellen Bezug von ALG2 zugeflossen ist?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich rund 6000€ geerbt nach dem Tod von meinem Opa. Das Erbe wurde beim Jobcenter angezeigt und ich habe einen Aufhebungsbescheid erhalten und muss bis Juni von dem Geld leben. So weit alles ok. Jetzt stellt sich aber heraus, dass mein Opa ein Sparbuch besessen hat, von dem ich nun noch einmal 9000€ erben werde. Da ich ja jetzt kein Kunde mehr vom Jobcenter bin, da der Bezug ja aufgehoben wurde, muss ich das neue Erbe beim Jobcenter auch anzeigen? Das Zuflussdatum entscheidet doch ob es angerechnet wird oder nicht und das ist NACH der Aufhebung passiert.
Ich mache momentan eine Umschulung über das Jobcenter also werde ich um Juni wieder neues ALG2 beantragen.
Also noch einmal die Frage, muss ich NACH dem Erlass eines Aufhebungsbescheides ein Erbe anzeigen, dass mir danach und nicht im aktuellen Bezug von ALG2 zugeflossen ist?
Liebe Grüße
1 Antwort
Hallo,
M.M. ......wenn es sich nachweislich so verhält wie du es hier beschreibst, dann bist du jetzt mit jeglichen Einkünften außerhalb des Alg2 Bezugs. D.h. weder ein Lottogewinn, noch das Bekanntwerden der erneuten Erbschaft ist nach der Zahlungseinstellung meldepflichtig.
Noch nicht ! bei erneuter Antragstellung wird wiederum die Bedürftigkeit geprüft. Einkommen und Vermögen müssen erneut nachgewiesen werden. Bedenke dabei, es ist durchaus möglich, dass das Amt in begründeten Fällen näheres über Zeitpunkt und Höhe der Erbschaft nachforschen kann, sollten bei dem Bearbeiter Zweifel bestehen. (Erbschaften in solch kurzen Zeitabständen wecken evtl Zweifel und eine gewisse Kreativität) ;-)
Mein Rat: zwischenzeitlich erfüllte Konsumwünsche solltest du vorausschauend mittels Quittungen belegen können, falls soetwas gefordert wird.
Zum Schonvermögen bei Neuantrag findest du hier einen einfachen Rechner:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/#Hartz_4_Das_Schonvermoegen_kostenlos_berechnen