Kaution in ETF/Aktien anlegen, was ist bei Verlust?

1 Antwort

Logisch!

Ausnahme:

Der Mieter wünscht dieses so, dann muss der Mieter bei Verlusten die Kaution aber auch wieder auffüllen!

Ergänzung:

Und PS:

Warum sollte ein Vermieter überhaupt freiwillig solch ein Risiko eingehen?

Die erzielten Gewinne gehören nämlich dem Mieter.

Verluste trägt aber der Vermieter, wenn dieser von sich aus verbotener Weise die Kaution so anlegt!