Kann man Wohnungen tauschen ohne Steuern zahlen zu müssen?
Ich wohne in einem Wohnkomplex in dem alle Wohnungen die gleiche Größe haben, aber die Zimmeranzahl sind unterschiedlich. Entweder ein paar große Zimmer oder mehrere kleine Zimmer. In dem selben Komplex wohnen Freunde von mir die jetzt Nachwuchs bekommen haben. Ich habe eine Wohnung mit vielen kleinen Zimmern und die eine mit wenigen großen. Da sie wie gesagt einen kleinen Sohn bekommen haben, bräuchten sie eigentlich ein weiteres Zimmer. Lange Rede kurzer Sinn. Können wir Wohnungen tauschen ohne dabei einander zu bezahlen? Mit einer Bezahlung wären Steuern verbunden, aber die Wohnungen sind gleich viel wert, deswegen würden wir einfach tauschen. Ist das erlaubt oder müssen wir dafür Steuern zahlen? Wären das dann zwei Schenkungen?
2 Antworten
Schlechte Karten. Bei einem Tausch werden grundsätzlich zwei Erwerbsvorgänge unterstellt (§1 Abs.5 GrEStG). Es fällt zweimal Grunderwerbsteuer an.
Vielleicht könnt ihr euch die Wohnungen gegenseitig vermieten?
Steuerfrei bgeht es nicht und der Sinn der Aktion leuchtet auch nicht ein.