Wohnungstausch/Eigentumsübertragung

1 Antwort

Hier hast Du einen Auszug aus frag den anwalt.de vielleicht hilft es Dir weiter :

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen woe folgt:

Hinsichtlich des Tausches sollten Sie einen Notar konsultieren, der den Tausch beurkunden mussen; Sie sollten die Grundstücksübertragung in einer Urkunde vornehmen lassen. Auch der Erwerb durch Tausch ist ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang. Allerdings ist der Erwerb von Grundstücken durch Personen, die mit dem Veräußerer bzw. Tauschenden in gerader Linie verwandt sind (z. B. Eltern und ihre Kinder), sind hingegen grunderwerbsteuerfrei. Solange die Grundstücke noch nicht übertragen sind, können Sie in dem Haus Ihrer Eltern und die Eltern in Ihrem Haus wohnen, ohne das Mietzahlungen fließen. Dies ist steuerrechtlich unbedenklich. Hinsichtlich des Tausches vor Ende der Förderung mit der EHZ sollten Sie nochmals Ihr Finanzamz konsultieren, ob dies auch noch nach dem Tausch gezahlt wird.

Zum Nachlesen : http://www.frag-einen-anwalt.de/Haustausch-mit-Eltern-__f44316.html

vor Ende der Förderung mit der EHZ

Weia, wie alt ist das denn?

Aber im Prinzip richtig. Trotzdem sieht man hier mal wieder, dass ein Rechtsanwalt die Finger von den Steuern lassen sollte.

Denn genau hier

ohne das Mietzahlungen fließen

steckt der Beratungsbedarf. Nicht wegen des falschen "das", das nicht das dass ist, das es sein sollte. Sondern wegen der steuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Überlassung und der Vermietungseinkünfte.

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