Kann man vom Stromanbieter eine Auszahlung des entstandenen Guthabens verlangen?

2 Antworten

Ja.

"Stromanbieter müssen Guthaben von Kunden sofort und vollständig zurückzahlen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Düsseldorf erwirkt (Az.: 12 O 519/12). Diese war gegen einen Stromanbieter vorgegangen, der Guthaben von Kunden zunächst einbehielt, um sie mit der folgenden Abschlagszahlung zu verrechnen. Guthaben können entstehen, wenn die Abschlagszahlungen eines Kunden höher sind als der tatsächliche Verbrauch. In diesem Fall muss das Unternehmen das zu viel gezahlte Geld direkt nach dem Erstellen der Jahresabrechnung an den Kunden zurückzahlen, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine spätere Verrechnung vorsehen."

Quelle: http://www.capital.de/steuern-recht/:Es-geht-um--Ihr-Geld/100048272.html?p=2#a1

Ja, da gibt es ein neues Urteil dazu, dass der Stromanbieter zur Auszahlung verpflichtet ist. Es spielt dann auch keine Rolle, ob es in den AGB anders steht. Es ist ja dein Geld und du bist nicht verpflichtet, es für mehrere Monate beim Stromanbieter zu deponieren.