Fahrtkostenrückerstattung trotz Privantinsolvenz

1 Antwort

Da stellt sich nun die Frage, ist das Finanzamt mit in dem Insolvenzplan enthalten?

Wenn ja, müssen die das Guthaben an den Treuhhänder auszahlen, der Dir wegen des Arbeitweges eine Sonderauszahlung geben darf. Der Rest geht dann gem. Quote an die Gläubigergemeinschaft.

Durch die einbeziehung der Verbindlichkeiten wäre nämlich die Aufrechnugnslage, die sonst beim Finanzamt natürlich besteht, aufgehoben.

Das Problem ist mit dem Treuhänder und ggf. dem Amtsrichter zu besprechen.