Kann man in der Insolvenz gezwungen werden eine kleinere Wohnung zu beziehnen?

3 Antworten

Sie zahlt den pfändbaren Betrag, was sie im Übrigen macht, ist ihre eigene Sache.

Insolvenz ist etwas anderes als ALG II zu beziehen. Da könnte man u.U. gezwungen werden, sich eine kleinere Wohnung zu suchen.

Bei Insolvenz nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In die Schuldenmasse gehört auch Eigentum. Wenn der Pfändungsbetrag am Ende ausreicht um die Gläubiger komplett zu bezahlen, dann wird sie das Haus behalten können. Reicht die Pfändungssumme nicht aus um die Gläubiger auszuzahlen, dann wird sie auch das Haus verkaufen müssen.

Wenn Sie die Miete aus ihrem unpfändbaren Einkommen zahlen kann, ist die Größe der Wohung des Hauses uninteressant. Schließlich gibt es auch große Objekte die aus verscheidenen Gründen nur geringe Miete kosten.

Bei Hartz4 Sozialhilfe ist das anders.