Kann man "geliehenes" Geld einfordern?
Hey,
nur kurz 'ne Frage:
wenn man rein theoretisch einen Urlaub mit anderen Leuten ausmacht und den quasi bezahlt und darauf hofft, dass die dann auch ihren Teil zurückzahlen (kein schriftlicher Vertrag, Urlaubspläne wurden nur via Chat besprochen), jedoch eine Person kurzfristig nicht kommen konnte und man den Teil nicht stornieren konnte (oder in einigen Fällen keine Eigeninitiative ergriffen hat, sondern gleich das Geld eingefordert hat, ohne versuchen, zu stornieren), kann man da rechtliche Schritte einleiten, um das Geld zurückzubekommen oder hat man da ganz salopp gesagt Pech gehabt?
Liebe Grüße
3 Antworten
Wenn man - nach Absprache - für jemanden Geld ausgibt und klar wird, dass derjenige dies ersetzen wird, sind natürlich rechtliche Schritte möglich.
Wenn die anderen Leute diese mündliche Vereinbarung bestätigen, sehe ich durchaus gute Chancen an dein Geld zu kommen.
Wenn es aber keine Bestätigung per se gab, sondern nur loses Gerede? Die Person sich 2-3 Wochen praktisch nie davor gemeldet hat und die Person, die buchte, auch nicht versucht hat, telefonisch zu stornieren? Es auch leider keine Screenshots mehr gibt?
So wie sich das anhört, man hofft auf Zahlung, aber nichts konkretes wurde vereinbart, dann würde ich vermuten auf „Pech gehabt“. Wie würdest du deine Forderung begründen?
Ich finde tatsächlich eher, dass es sich danach anhört, dass hier der Nichtzahler fragt.