Kann ich Studiengebühren rückwirkend in der Steuer geltend machen?

1 Antwort

Du könntest für die Jahre ab 2009 jeweils eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags abgeben.

Aber Nachweisen, bzw. glaubhaft machen musst Du die Kosten schon.

Die Verluste der Jahre 2009 - 2012 würden dann von Amts wegen auf die Jahre 2013, 2014 und ggf. 2015 angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  15.03.2016, 09:31

2013 dürfte durch sein. Es sei denn, der Bescheid steht noch unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Wichtig für die Jahre 2009 bis 2011:

Das Kreuz darf nicht bei Einkommensteuererklärung gesetzt werden, sondern nur bei Antrag auf Feststellung der Verlustvortrages. Denn die Einkommensteuer ist eine Antragsveranlagung und da wäre der Fristablauf bereits eingetreten.

Die Verlustfeststellung ist eine Pflichtveranlagung, damit Anlaufhemmung drei Jahre.

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