Kann ich meinen Lebensgefährten nachträglich in den Kredit eintragen lassen, um den Kindesunterhalt den er zu zahlen hat zu minimieren?

2 Antworten

Normalerweise werden nachträglich eingegangene Verbindlichkeiten (aus gutem Grund) nicht berücksichtigt. Sonst wäre es ja für jeden Unterhaltsverpflichteten ziemlich einfach, seine Unterhaltspflicht zu reduzieren, in dem man einfach neue Schulden aufnimmt.

Der Zusammenzug mit einem neuen Partner kann die Unterhaltspflicht sogar erhöhen, da sich daraus ein Wohnvorteil ergeben kann, da man die Miete und Nebenkosten dann ja nicht mehr alleine zahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Ein nicht ehezeitlich bereits bestehendes Darlehen führt nicht zu einer Minderung der Unterhaltsverpflichtung.

Die Verpflichtung zur Finanzierung der vormaligen Ehewohnung ergibt sich aus der eingegangenen Verpflichtung zum Unterhalt für die Exfrau, die wahrscheinlich für sich nicht ausreichend leistungsfähig ist. Daher ist es logischerweise so, dass nach Wegfall der Ratenzahlungen die Berechnung des Unterhalts anders aussieht. Das nun zur Verfügung stehende Einkommen erhöht sich, d.h. die monatlichen Zahlungen erhöhen sich dann ggf. ebenso, da er in eine andere Stufe der Düsseldorfer Tabelle gerät.

Jetzt in ein neues Darlehen einzutreten wäre unsinnig, da damit die Zahllast ja insgesamt erhöht würde.