Kann ich auf Unterhaltszahlung verzichten?

6 Antworten

Das ist ja Unterhalt, auf den Dein Kind Anspruch hat.

Ob der Erzeuger/Vater zahlen will oder nicht, diese Frage stellt sich nicht.

Ebenso was er alles droht zu tun.

Damit brauchst Du Dich auch nicht beschäftigen.

Wenn Du für das Kind nach der Geburt Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellst, macht das Landratsamt alles weitere. Den Vater verklagen auf Unterhalt usw.

Diese Schulden die der Vater dann angehäuft hat, verjähren nie, können auch bei Insolvenz nicht Restschuld-Befreit werden und werden auch vererbt, wenn dann später mal eines seiner Kinder ggf. erbt.

hildefeuer  04.01.2024, 13:05

Ich denke mal mit den Drohungen und verschicken der Kinder-Fotos hat er dich dahin bekommen, wo er Dich hin haben will.

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Soweit Du Leistungen nach SGB II = Bürgergeld beziehst, kannst Du weder auf den Dir zustehenden Kindesunterhalt bzw. den ersatzweise zu beantragendenden Unterhaltsvorschuss verzichten.

Der Unterhalt steht deinem Kind zu, nicht dir!

Deshalb kannst und darfst Du auf diesen nicht verzichten!

Und drohen kann er ja wie er will! Es ist sowas von unwahrscheinlich, dass er irgendwas durchsetzen geschweigen denn erreichen wird.

Erst Recht nicht, wenn Du da irgenwelche dubiosen Videos hast.

Gehe bitte zum Jugendamt und/oder zum Anwalt. Kannst Du dir kein Anwalt leisten, steht dir bestimmt Prozesskostenhilfe zu.

Du kannst auf Deine Unterhaltszahlungen verzichten, aber nicht auf die für das Kind.

Wegen des Sorgerechts solltest Du Dir keine Sorgen machen, wenn er sich so falsch verhält.

Gehe am besten zu einem Anwalt. Als Bürgergeldempfängerin hast Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wie ich herauslese , möchtest Du den Vater Deines Kindes nicht angeben und auf Unterhalt welches dem Kind zusteht , verzichten , da Du Angst hast

Das ist der falsche Weg

Der richtige Weg ist , Dich an das Jugendamt zu wenden und Dich beraten zu lassen

Er hat auch Videos seines Kindes verbreitet die nicht in Ordnung sind

Sollte es sich hierbei um pornographisches Material handeln , bist Du verpflichtet dieses der Polizei zu melden und auszuhändigen, um das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Du könntest auch für Dein Kind das alleinige Sorgerecht beantragen und das Jugendamt wird im Namen des Kindes eine Vormundschaft erstellen und einen Unterhaltstitel bewirken und diesen auch vollstrecken , das Geld wird Dir dann monatlich überwiesen.

Stecke nicht den Kopf in den Sand , sondern handle wie eine der Verantwortung bewussten Mutter