Kann ich als Festangestellter privat Rechnungen für Design-Dienstleistungen schreiben?

1 Antwort

Du brauchst denen keine Rechnung zu schrieben.Du kannst denen auch einfach eine Quittung geben für die Zahlung.

Für das Design von Covern und Plakaten erhalten 600,- Euro Name, Addresse, Datum Unterschrift

Das reicht, damit die die ausgabe abziehen können.

Ich habe gehört, dass bis 600 Euro pro Jahr so etwas okay wäre, oder was ist die Obergrenze?

Es gibt keine Obergrenze.

Als Angestellter kannst Du bis zu 410,- Euro pro Jahr dazu verdienen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Aber das ist nicht die Summe der Einnahmen, sondern der Gewinn. Also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.Nun sage nicht "Ausgaben habe ich keine." Demnach würdest Du entwürfe ohne Computer, ohne Stifte, ohne Papier machen. Kontakt zu deinem Kunden ohne Telefon udn Internet halten und die nie besuchen.

Also natürlich hast Du Ausgaben udn die kannst Du abziehen.

Wenn Du die Ausgaben nciht sammlen willst, kannst Du, weil Deine Tätigkeit als künstlerische Tätigkeit eingestuft ist, 30 % der Einnahmen als "Betriebsausgabenpauschale abziehen. Also wären Einnahmen bis zu 585,- Euro pro Jahr steuerfrei (585,- - 30 % = 409,85).

Aber wenn sie Dir 1.000,- Euro geben wollen, so nimm es an, denn 1.000,- - 30 % sind 700,- Euro, davon 120,- Euro Freibetrag abgezogen, bleiben 580 Euro zu versteuern. Nehmen wir mal an Dein Gehalt wäre schon in der Gegend von 5.000,- brutto im Monat, so wären auf die 585,- Euro ca. 40 % Steuer, also 232,- Euro fällig und 1.000,- - 232,- = 768,- Euro sind auf jeden Fall mehr, als 585,- Euro.

Also nimm so viel, wie sie akzeptieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986