Kann ich Dienstleistungen nachträglich in Rechnung stellen?

3 Antworten

Wenn kein Auftrag vorliegt (an den sich ein Zeuge erinnert) sieht das schlecht aus. Es besteht jedoch ein Urheberrecht an den Seiten. Ich würde zuerst die Zugangsdaten ändern und ein Nutzungsentgelt für die erstellten Inhalte berechnen. Das geht ab Beginn. Wenn kein Geld, Nachfrist, Mahnung etc., dann Seite löschen.

Ob überhaupt eine Forderung gestellt werden kann, hängt davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage die Arbeiten erfolgten.

Gab es die Zusage einer Beteiligung am Erfolg?

War es ein reiner Freundschaftsdienst der aus dem Ruder lief?

Je nach dem, was der Grund war, muss entschieden werden.

Ich würde erstmal zusammenstellen, was es für ein Aufwand war und dem betreffenden Vorlegen. Dann soll ersagen, was er freiwillig zahlt. Ist das angemessen OK.

Wenn nein Rechnung.

Wie schon gesagt, müssen da klare Verhältnisse bestehen. Wenn du z. B. eine solche Tätigkeit beruflich ausfüllst, wird es für dich leichter. Es muss ein klarer Auftrag da gewesen sein. Es muss Entgeltlichkeit angenommen werden können, was bei einem Freundschaftsdienst wohl fehlt. Also wenn du dich auf eine Vergütung berufst, musst du sie im Einzelnen begründen und beweisen.