Es geht um Dienstleistungen über Internetplattform mit Gebühren - wie stelle ich dem Kunden die Rechnung?

4 Antworten

Vermutlich sieht es so aus, dass Du eine Abrechnung von der Plattform bekommst in der Form:

Rechnungsbetrag:  100,- $

./. Geb.                       20,- $

Überweisung              80,- $

Der Betrag wird Dir auf dem Bankkonto  gutgeschrieben, aber natürlich in Euro. Genau wie little Arrow es beschrieben hat.

DEine Einnahmen für die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung sind die 100,- $, die 20,- $ sind kosten, ebenso die eventuellen Bankgebühren und Wechselkursverluste.

Für die Umrechnung gibt es amtliche Umrechnungskurse.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2015-07-01-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Meinst Du also, dass bei der EÜR die Umsatzsteuerkurse anwendbar sind, obwohl für den Zahlungseingang/-ausgang der Devisenkurs der Bank aus der Umrechnung bekannt ist? Nur wenn "ja", können tatsächlich Wechselkursverluste und -gewinne anfallen oder?

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Danke für deine Antwort! Ist alles sehr hilfreich, was ich hier lese! Super die Tabelle! Allerdings wird der Betrag nicht automatisch auf meinem Bankkonto gutgeschrieben, sondern ich schiebe das Geld, dann, wenn ich es will auf mein Paypal-Konto, von wo ich es dann in Euro an mein Konto überweisen lassen kann. Wie ich diese Gebühren dann in der EÜR einbringe, ist mir auch noch nicht klar, aber das ist gerade auch noch nicht so akut. Als Umrechnungskurs nehme ich dann wohl den von dem Monat, in dem ich das Geld dann tatsächlich auf mein Konto überweise...

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Wenn Du die Vorgänge genauer beschreiben würdest, dann wäre es klarer. So vermute ich, dass die Internetplattform nicht der Lieferant für den Kunden ist, sondern Du. Demzufolge schreibt die Plattform auch keine Rechnung an den Kunden. Vermutlich läuft aber die Bezahlung über die Plattform oder? Der Kunde überweist also USD 120 an die Plattform und Du erhältst USD 100 (oder so ungefähr) nach Abzug der Plattformgebühr von USD 20. Auf Deinem Bankkonto gehen also USD 100 ein, die von Deiner Bank in € 90 umgetauscht und abzüglich Spesen von € 10 also in Höhe von € 80 gutgeschrieben werden. Dann liegt der Umrechnungskurs doch fest und Du hast einen Beleg von Bank.

Deine Rechnung lautet über USD 120 an den Kunden. Erst nach Gelderhalt von USD 100 weist Du USD 120 als Einnahme und USD 20 sowie € 10 als Betriebsausgaben. Alle 3 USD-Beträge rechnest Du mit dem gleichen Bankkurs um. Die Bankspesen € 10 zeigst Du als Betriebsausgabe. 

Vielen Dank für die Antwort! Genau so wie du es beschrieben hast, ist es. Dann kann ich jetzt zumindest schon mal die Rechnungen ausstellen und mit dem EÜR werde ich mich dann näher beschäftigen, wenn er fällig ist. Da wird es dann etwas komplizierter mit den Umrechnungen und den Gebühren...

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Doch, Du erhältst die Gebühr schon - aber eben ohne Umweg.

Die Gebühr, die Du an die Plattform zahlst (bzw. sie gleich einbehält), ist bei Dir Betriebsausgabe.

Wegen der Sache mit den Dollars meldet sich bestimmt jemand anders.

Also ich kenne eine Plattform, wo es ähnlich abläuft. Dort aber ist der Betrag, den der Kunde letztendlich zahlt ausgewiesen inkl. Provision&Co, auch die MwSt, sofern du welche erhebst und dort eingibst, ist ausgewiesen. Ich denke es ist auch bei deiner Plattform so, da solltest du mal genauer hinschauen. Es kann auch sein, dass deine Plattform etwas problematisch ist... Ich meine so eine Plattform kann ja fast jeder betreiben. Nur der Aufbau/die Abrechnung kann fasch sein, weshalb du hier deine Frage reinschreibst. :) Ansonsten hat LittleArrow das schon ganz gut erklärt.