Kann ein Vermieter nach Wohnungsübergabe incl. Übergabeprotokoll (mängelfrei) noch Mängel geltend machen?

2 Antworten

Das Übergabeprotokoll wurde ausgefertigt, von Mieter und Vermieter unterschrieben. Alles in Ordnung.

Damit ist das Thema durch. Es hätten ggf. noch verdeckte Mängel geltend gemacht werden können, aber auch das wäre bei einem Protokoll ohne Mängel schwierig. Und der Handwerker ist ja auch noch ein zusätzlicher Zeuge, der ja sogar ein Interesse an Mängeln hätte haben können, da er dann Geld daran verdient hätte. Und die vermeintlichen nicht gestrichenen Wände hätten bei der Übergabe auffallen und bemängelt werden müssen.

Sachlage : der Vermieter hat die Wohnung 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist gemäß Übergabeprotokoll ( in Anwesenheit eines Zeugen ) mängelfrei übernommen / zurückgenommen. Ergo kann er hier im Nachhinein nicht derartige "Mängel" anzeigen.