Kaminofen?

2 Antworten

"Durch das neue Emissonsschutzgesetz ist dieser Kaminofen nicht mehr zulässig."

Ich frage mich gerade, warum Du Dich dafür interessierst und hier die Einhaltung der Gesetze überwachst. Früher hat man solche Menschen Blockwart oder Capo genannt. Solche Dinge werden heute von den zuständigen Behörden überwacht. Konkret dem Schornsteinfeger.

Wenn das zutreffend ist, wird der Schornsteinfeger bei der nächsten großen Brandschau (alle 3 Jahre) den Ofen stilllegen und Ersatz fordern. Dann müste der Vermieter handeln innerhalb von Fristen, die der Schorni setzt. Den neuen Ofen muss der Schorni dann auch abnehmen, bevor er in Betrieb geht.

Kann aber auch sein, das Bestands-Öfen weiter genutzt werden können, für gewisse Zeit. So war es in der Vergangenheit immer.

Stahli 
Fragesteller
 15.01.2023, 20:01

Diese Info vom Hallooo..?!

Spar dir solche Aussagen wenn du nicht weisst wie ich darauf komme!

Das mit dem Emissonsschutzgesetz habe ich vom Kaminkehrer der letztes Jahr im Sommer da war und gesagt hat das der Ofen nächstes (Er kommt jedes Jahr) nicht mehr zulässig ist.

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Alarm67  16.01.2023, 21:10

Gebe auf solche Kommentare nichts!

Ich finde Deine Antwort bezogen auf die unvollständige Frage absolut richtig/korrekt!

Wenn FS nicht in der Lage ist, wichtige Informationen bereits in die Frage mit aufzunehmen, selbst Schuld.

Und dann auch noch solch eine unpräzise Frage, kann ......

Oh man ....

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hildefeuer  17.01.2023, 11:17
@Alarm67

An dem Post merkt man jetzt worum es geht: Es geht nur darum das ganze jetzt igendwie finanziell auszunutzten. Also irgendeine Mietminderung muss her. Die würde aber erst greifen, wenn der Schorni auf den Meiter zukommt. Der Schorni wendet sich aber an den Vermieter, nicht an Dich. Weil der Vermieter Eigentümer der Öfen ist und die Öfen Mietsache sind.

Aber selbst die Aussage des Schornis ist nicht korrekt. Sicher kommt er jedes Jahr, zum fegen. Aber die große Brandschau ist nicht jedes Jahr fällig. Erst bei der großen Brandschau werden die Feuerungsanlagen geprüft. Bei fegen werden die nicht geprüft.

Ich als Vermieter würde mich an den Feuerstätten-Bescheid halten. Der ist 3 Jahre gültig.

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Verlangen kannst und darfst Du jederzeit viel!

Wer sollte dir das auch verbieten wollen?

Stahli 
Fragesteller
 16.01.2023, 19:43

Ich hatte gedacht das es hier um ein Portal handelt bei dem Fragen mit Antworten von Lesern mit Wissen gepostet werden, und nicht von langweilern die keine Ahnung haben und nicht wissen was sie mit ihrer Zeit anzufangen wissen!..

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