Kamera gebraucht gekauft, steuerlich absetzbar ohne Rechnung?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Wenn die beiden Käufe in 2023 erfolgt sind, wären sie - sofern ansetzbar - im Steuerjahr 2023 relevant.

Da der Kauf von privat erfolgte, gibt es keine Rechnung und insbesondere keine Ausweisung von USt. Also ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Es wäre damit höchstens ein Ansatz als Betriebskosten möglich. Da vom Verkäufer kein Beleg ausgestellt wurde, kannst Du einen Eigenbeleg erstellen:

  • Gegenstand des Kaufs
  • Kosten des gekauften Gegenstands
  • Datum von Kauf und Zahlung
  • Angaben zum Verkäufer (Name, Adresse)

Gibt es eine Quittung über den erhaltenen Betrag vom Verkäufer, so kannst Du diese mit beifügen. Vielleicht kannst Du ja auch nachträglich noch von den Verkäufern eine Quittung erhalten. Wurde die Transaktion über einen Marktplatz wie eBay getätigt, gibt es dort eine Transaktion, die zu den Unterlagen genommen werden kann.

Da der Kauf unmittelbar vor der Einlage ins Betriebsvermögen erfolgte, wäre kein weiterer Wertverlust zu postulieren, d.h. der Wert der Privateinlage wäre als identisch zum gezahlten Betrag anzusetzen. Die AfA für Kameras beträgt sieben Jahre. Die Grenze für GWG wurde für 2023 auf 1.000 EUR angehoben, d.h. Du könntest die Kamera auch sofort (im Jahr der Anschaffung) als GWG abschreiben.

wfwbinder  30.04.2023, 11:46

Genauer geht nicht. Top.

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NKFoto2023 
Fragesteller
 30.04.2023, 15:04

Vielen Dank! Die Bezahlung für die Kamera und das objektiv erfolgten über Paypal. Beim Objektiv hatte ich einen Teil von meinem Paypal Guthaben bezahlt und der Rest wurde vom Konto abgezogen. Geht das dann auch?

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presentbriefs  06.09.2023, 01:45

da die Kamera aber ohne Objektiv erworben wurde, stellt sie ja kein GWG dar, oder? Denn dieses muss ja selbständig nutzbar sein, was nur beim Kauf im Bundle Kamera + Objektiv der Fall wäre.

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Der Kauf stellt wohl den Beginn Deiner gewerblichen Tätigkeit dar. Wenn der Verkäufer Dir den Erhalt des Geldes quittiert hat, ist die Quittung der Beleg, wenn nicht, stellst Du einen Eigenbeleg aus (falls es da noch Schriftverkehr gab (WhatsApp, Ebay- KA o.ä.) bewahrt Du den mit auf.

Die Kamera ist ein GWG, da selbständig nutzbar, das Objektiv, da nicht selbständig nutzbar, aber einer selbständigen Bewertung fähig, strenggenommen nicht. Für neue Ksmeras u. Zubehör wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren angenommen. Du musst hier für Deinen Betrieb und die spezifischen Geräte DEINE betriebsgewöhnliche ND schätzen.

Entsprechend sind die Anschaffungen als Betriebsausgaben zu behandeln.

Andri123  30.04.2023, 17:14

Da die FS nicht nachgefragt hat, nun ich.

Da das Objektiv nur zusammen mit der Kamera nutzbar ist, werden die Anschaffungskosten von Objektiv und Kamera zusammengerechnet und liegen somit über 1.000,-€, Also nicht GWG, sondern Abschreibung über die Restnutzungsdauer.

Wenn die Kamera schon 1 Jahr alt war, bleiben also 6 Jahre. Es sei denn, es wäre branchenüblich, alle 3 Jahre eine neue Kamera anzuschaffen, dann wäre die Restnutzungsdauer nur 2 Jahre.

Obwohl , das wäre ja auch insofern egal als, wenn sie die Kamera in 2 Jahren verkauft, bucht sie ohnehin den Buchwert aus.

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