Wie Kamera von der Steuer absetzen?

2 Antworten

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Hallo. Die Anschaffungskosten liegen unter 410,00 €, d.h. das ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut, GWG. Und deshalb in voller Höhe Betriebsausgabe in diesem Jahr. MfG Lena

Was hindert Dich daran, die Kamera in vollem Umfange als Werbungskosten abzusetzen? Natürlich soll man es nicht übertreiben, meint, nicht in einem Jahr absetzen, sondern auf 3 Jahre verteilen. Und was die private Nutzung betrifft, so weißt Du davon und das Finanzamt weiß es nicht. Falls doch mal eine Nachfrage kommt, dann kannst Du doch immer noch auf die Zweitkamera verweisen, die Du doch bestimmt auch noch hast und die dann für die privaten Fotos herhalten muß.

Natürlich in einem Rutsch, ist ja ein GWG.

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Mit der Kamera kann man Bilder machen, wenn man damit aber zu versteuerndes Geld verdient kann man den Kaufpreis im Normal Fall steuermindernd in der Steuerer- klärung geltend machen. Den Gegenstand selbert kann man nicht von der Steuer absetzen, da dies ja eine Sache ist.

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@Schiko

Also, Schiko, das habe jetzt nicht mal ich verstanden.

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