Jobcenter zahlt Kaution an Genossenschaft nicht, solange diese den Mietvertrag nicht unterschrieben hat?

3 Antworten

Bei einer Genossenschaft zahlt man keine Kaution, sondern man bezahlt für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Das ist ein wesentlicher Unterschied und bedeutet nicht das Gleiche wie die Kaution. Mit den Anteilen kauft man sich quasi in diese Gemeinschaft ein und wird Mitglied der Gemeinschaft, und das ist überhaupt erst Voraussetzung, um berechtigt zu sein, einen Mietvertrag zu bekommen.

Wenn man später wieder auszieht kann man diese Genossenschaftsanteile wieder zurück bekommen. Und dabei kann dann auch mit Forderungen wie z.b. Beschädigungen aufgerechnet werden ähnlich wie bei der Kaution. Aber das ist juristisch etwas Anderes.

Die Genossenschaft ist daher im Recht, den Vertrag nicht vor Leistung der Genossenschaftsanteile zu geben. Der Sachbearbeiter im Jobcenter weiß das wahrscheinlich nicht, daher solltest du ihn darauf aufmerksam machen.

Das Verhalten des Jobcenters ist unverständlich.

Das hiesige Jobcenter zahlt Kaution auch vor Vertragsabschluss an den Vermieter. Der muß allerdings zuvor eine Vereinbarung unterschrieben haben, dass er die Kaution nach Vertragsende auch nur dorthin wieder zurück zahlt. Eine weitere Vereinbarung wird dem Mieter abverlangt. Darin muss er seinen Rückzahlungsanspruch an das Jobcenter abtreten.

Wieso machen die das bei euch nicht auch so? Frag die mal.

Wieso bittet Ihr nicht das Jobcenter Euch zu bestätigen, dass es im Fall des Zustandekommens eines Mietvertrages die Kaution übernimmt? Damit hätten beide Parteien eine Sicherheit.