Ist es erlaubt selbst gezeichnete Portraits von Personen des öffentlichen Lebens zu verkaufen?

1 Antwort

Hallo, es gibt ganz gute Informationen online zum Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild und Urheberrecht, Verwertungsrecht etc, einfach mal suchen. Und, wenn Du eine "öffentliche Person" ( hier gilt es zu klären ob es eine solche ist ) aus der Imagination zeichnest ist es eine Sache wenn Du ein Foto abzeichnest oder abmalst selbst wenn Du es als "Quelle" nimmst musst Du das Urheber- und Verwertungsrecht recht beachten, da es das geistige Eigentum des Fotografen/Urhebers ist.

Ich erlebe es in der Praxis zur Genüge daß ohne Hinweis auf den Urheber und ohne Nutzungsrecht geistiges Eigentum verwendet wird, das ist jedoch strafbar und wenn man diese Plagiate dann als "Kunst" tituliert macht man es sich zu einfach.

Überlege, wenn jemand nicht gezeichnet werden will ? Ich finde das sollte man respektieren, und, wie gesagt Person des öffentlichen Lebens müsste man abklären, ich weiss nicht wie man das macht.

Viel Spaß jedoch weiterhin beim Zeichnen...