Ist der Rolladen Gemeinschaftseigentum?

2 Antworten

haben alle Wohnungen Rollläden und dazu noch vom selben Aussehen, dann ist es höchstwahrscheinlich Gemeinschaftseigentum, zumal sie aussen hängen und somit das Sichtbild des Hauses prägen.

Hat nur deine Wohnung Rolläden, dann würd ich davon ausgehen, das der Vorbesitzer sie in Eigenleistung angebracht hat, dann sind es deine.

Wenn du dir unsicher bist, fragst du bei der WEG Vertretung(Verwaltungsbeirat) oder bei der Verwaltung nach.

Das sollte eigentlich in der Teilungserklärung geregelt sein, hier solltest Du mal nachlesen!

Denn selbst wenn das Gemeinschaftseigentum sein sollte, könnten die Instandsetzungskosten dennoch an die Eigentümer übertragen worden sein.