Wiederinlagerungskosten???

1 Antwort

Das ist eine besonders findige Art anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und ich fürchte, Eure Chancen sich dagegen zu wehren sind eher bescheiden:

Um Euren Fall mal auf Kurzfassung zu destillieren kann man sagen, Ihr habt einen Sachmangel geltend gemacht der garnicht bestand. Dann gibt es auch keinen Gewährleistungsanspruch. Dann müßt Ihr bezahlen. Das ist dann ein ganz normaler Kauf. Für den gibt es an sich kein Rücktrittstrecht. Trotzdem hat man Euch die Rückabwicklung angeboten. Das war ein Entgegenkommen. Ich bin mir sicher, dass entweder hinten auf dem Lieferschein die AGB der Firma abgedruckt sind oder da irgendwo in den Geschäftsräumen der Firma ein mit AGB überschriebenes Blättchen rumhing. Werfe Dein Adlerauge mal darauf. Wenn da etwas von Wiedereingliederungskosten steht, dann müßt Ihr die zahlen.