Wiederinlagerungskosten???
Hallo, wie ist das mit den Wiedereinlagerungskosten? Mein Mann hatte letztes jahr Rolläden incl. Motor bei einer Firma gekauft. Unser Schwager hat sie eingenbaut er kam dafür aus 200km Entfernung. Nun hat ein Rolladen nicht mehr funktioniert. Wir waren der Meinung, es liegt am Motor. Letzten Samstag kam mein Schwager wieder um sich die Sache anzusehen. Vorsorglich hat mein Mann einen neuen Motor geholt, musste aber, obwohl noch Garantie besteht, falls der Motor defekt wäre, vorab bezahlen. Kein Problem dachten wir. Es wurde ihm von der Rolladenfirma zugesagt, entweder er gibt den Motor wieder zurück oder bringt den defekten, dann gibt es das Geld wieder. Da sich dann herrausgestellt hat, es lag nict am Motor, hat er ihn am Montag sofort zurück in die Firma gebracht. dann hieß es, sie müssen ihn erst checken, ob alles OK ist, dann gibt es eine Rückerstattung. Gestern bekamen wir dan per Post eine Gutschrift, abzüglich Wiedereinlagerungskosten. Ist das rechtens???
1 Antwort
Das ist eine besonders findige Art anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und ich fürchte, Eure Chancen sich dagegen zu wehren sind eher bescheiden:
Um Euren Fall mal auf Kurzfassung zu destillieren kann man sagen, Ihr habt einen Sachmangel geltend gemacht der garnicht bestand. Dann gibt es auch keinen Gewährleistungsanspruch. Dann müßt Ihr bezahlen. Das ist dann ein ganz normaler Kauf. Für den gibt es an sich kein Rücktrittstrecht. Trotzdem hat man Euch die Rückabwicklung angeboten. Das war ein Entgegenkommen. Ich bin mir sicher, dass entweder hinten auf dem Lieferschein die AGB der Firma abgedruckt sind oder da irgendwo in den Geschäftsräumen der Firma ein mit AGB überschriebenes Blättchen rumhing. Werfe Dein Adlerauge mal darauf. Wenn da etwas von Wiedereingliederungskosten steht, dann müßt Ihr die zahlen.