Tablet-PC ausgeliehen und beschädigt. Entschädigung über Versicherung?

4 Antworten

es war Wassereinwirkung von aussen? Das Gerät wurde nass und dadurch defekt?

Damit wäre es ein Haftpflichtfall. Du müsstest deine Haftpflichtversicherung prüfen, die Police, ob geliehene Dinge mit eingeschlossen sind bei Schadensregulierungen. Oft ist das nicht dabei.

Primus  29.06.2014, 20:42
es war Wassereinwirkung von aussen?

Wie funktioniert denn eine Wassereinwirkung von innen?

1
RatsucherZYX  29.06.2014, 23:16
@Primus

Wie sie funktionieren soll, kann ich auch nicht sagen, auf jeden Fall ist sie sehr schwierig glaubhaft zu beschreiben. :-)

1
Primus  30.06.2014, 13:34
@RatsucherZYX

Na dann kann man IPO14 nur viel Glück wünschen, sollte er mal in eine Situation kommen, diesen Schaden beschreiben zu müssen ;-))

1
sweetM 
Fragesteller
 28.07.2014, 10:39
@Primus

Wie funktioniert denn eine Wassereinwirkung von innen?

schon mal was von Kondenswasser gehört? Das kommt z.B. bei Rechnern gerne vor, wenn man sie in der Kälte (etwa im Kofferraum) liegen lässt und dann in warme Räume nimmt. Schaltet man sie dann ein, kann es zu einem Kurzschluss kommen.

Ob das bei einem Tablet-PC möglich ist, da weniger Metallteile im Gerät bzw. auch Lufträume, weiss ich nicht. Es war jedenfalls der Grund, dies zu erwähnen.

Wer mit einem Handy schon mal beim Skifahren war, der kennt das mit den beschlagenden Geräten.

0

Geliehene Dinge sind grundsätzlich bei der Privat-Haftpflicht nicht mitversichert. Da das Gerät ja auch nicht zu Ihrem Hausrat gehört ist es auch dort nicht versichert.

Candlejack  30.06.2014, 08:29
Geliehene Dinge sind grundsätzlich bei der Privat-Haftpflicht nicht mitversichert.

Richtig, aber über Deckungserweiterung inzwischen bei einigen mitversicherbar.

1
Niklaus  30.06.2014, 10:16

Es gibt Tarife die dies versichern.

0

Du wirst Deinem Freund das Tablet wohl selbst ersetzen müssen, denn keine Versicherung kommt für den Schaden auf.

Denn Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn eigene Sachen beschädigt werden.

Zu den eigenen Sachen gehören auch geliehene, gepachtete oder gemietete Gegenstände. Durch das Ausleihen geht der Gegenstand temporär praktisch in Deinen Besitz über.

Candlejack  30.06.2014, 08:28

Neuere Haftpflichttarife leisten auch bei (gewissen) geliehenen, gepachteten etc. Sachen. Grundsätzlich NEIN ist also so nicht richtig.

1