Insolvenzgeld Minijob Steuererklärung

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Stopp, "Insolvenzgeld" "Einkommen vor der Insolvenz"

In die steuererklärung gehören die Beträge, die auf einer Lohnsteuerkarte bescheinigt wurden.

Nicht in die Erklärung gehören die Beträge, die vom Arbeitgeber pauschal der Lohnsteuer unterworfen wurden.

Und natürlich eventuelle einkünfte die man durch selbständige Arbeit erwirtschaftet hat.

Oder geht es um Insolvenzausfallgeld? Auch das ist nach Bescheinigung zu behandeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986