Inkasso Schulden durch Eltern

2 Antworten

@ wodie:

Ich denke dass das ganz sicher keine Märchen sind. Denn mir ist genau das selbe passiert. Nach langen auseinandersetzungen mit meinen Eltern habe ich in den sauren Apfel gebissen und den kram selber bezahlt. Da meine Eltern zahlungsunfähig waren. Also wenn man keine Ahnung hat einfach mal klappe halten. Für Kinder ist das eine verdankt schwierige Situation in die Außenstehende sich nicht rein versetzen können.Dein Kopf sagt das es falsch ist die Dinge für die man nix kann zu zahlen. Aber egal was ist oder war, es sind deine Eltern!!

Svenley 
Fragesteller
 04.09.2015, 16:50

Hab mir damals vom Amt (da ich ja in Ausbildung war und mir keinen Anwalt leisten konnte) ein Schein (kenn die genaue Bezeichnung nicht mehr) bekommen womit mir kostenlos ein Anwalt gestellt wurde der hat die Sachen damals gut gelöst.

Dem Inkasso musste ich leider ca 400€ blechen aber von der Arge die 10k habe ich immerhin nicht ein Cent bezahlt!

Mein Anwalt hat denen damals geschildert das ich minderjährig war und keine Ausbildung hatte wofür das Geld gewesen wäre und die mussten sich damit abfinden das sie lieber hätten die Augen aufmachen als meine Eltern den Scheiß beantragt haben.

Ich weiß bis heute nicht was daraus geworden ist da ich seit dem auch kein Kontakt mehr mit den Schmarotzern habe.

Ich kann immer noch darüber fluchen das sowas im ach so geilen Deutschland möglich ist-.-

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Nicht ohne Anwalt.

In diesem Fall wird der Anwalt auch das Thema "Betrug" in Betracht ziehen, denn das Bestellen auf Namen Dritter, die davon nichts wissen und auch nicht für die Schulden aufkommen werden, ist strafrechtlich relevant.

Interessant wäre nun noch, wie alt Du zu dem Zeitpunkt warst. Deine Mutter ist nur gesetzlicher Vertreter bis zur Volljährigkeit und davor darf sie zwar etwas in Deinem Namen bestellen oder einem Vertrag, den Du schließt, zustimmen, aber Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder.

Wirst Du nun plötzlich 18 und hast die Schulden nun auf Deiner eigenen Kappe, dann wäre zu prüfen, ob Prüfungspflichten der Eltern beim Vertragsabschluss verletzt wurden oder dies sogar ohne Kenntnis der Kinder erfolgte.

Svenley 
Fragesteller
 23.06.2011, 07:37

Oh ich seh grad erst, der Text wurde irgendwie nicht richtig kopiert!

Also ich war zu dem Zeitpunkt 13. Meine Eltern (ich weiß das es mein Stiefvater war aber ("kein Beweis bleibt gleich kein Beweis" leider...) Ich habe damals von nichts gewusst, auch nicht all die Jahre danach, erst als ich seit knapp 1,5 Jahren ausgezogen bin trudeln ständig Briefe von irgendwelchen Inkassodiensten ein mit Forderungen von bis zu 1300€ (die 2. höchste Forderung bis jetzt, von Arge kam auch eine Forderung von knapp 10000€ da auf meinem Namen SGB2 beantragt wurde trotz Ausbildung und Kostgeld was ich abgegeben habe und Halbwaisenrente die meine Eltern kassiert aber nicht beim Amt angegeben hatten. Aber das hat mein Anwalt Gott sei Dank geklärt). Alle Forderungen sind von 2003.

Was zählt denn genau zu den Prüfungspflichten? Ich weiß das Mahnungen und Zwangsvollstreckungen eingeleitet wurden weil meine Eltern damals die Briefe ignoriert bzw einfach weggeschmissen haben und sich nicht dazu geäußert haben.

Gruß, Sven

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gandalf94305  24.06.2011, 05:48
@Svenley

Wenn Du damals 13 warst, dürfte die Sache sehr gut mit dem Anwalt in den Griff zu bekommen sein, denn dann ist klar, daß dies nicht Dein Wert, sondern das mindestens eines Elternteils war. Eltern haften für ihre Kinder, wobei die Gerichte dies etwas entspannen, wenn das Kind schon zwischen 16 und 18 Jahre alt ist. Im Alter von 13 kann man das jedoch wohl ziemlich klar den Eltern zuordnen, denn bei den Verträgen und Anträgen muss mind. ein Erziehungsberechtigter unterschrieben und dies für gut befunden haben.

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