In welchem Umfang ist das Nachlassgericht in Bayern (Art. 37 AGGVG) zur Ermittlung von gesetzlichen Erben verpflichtet, wenn kein Testament vorliegt?

3 Antworten

Sofern der Umfang des Nachlasses es zuläßt beauftragen Nachlaßgerichte private Erbenermittler.

Franzl0503  13.06.2015, 11:51

Privatier:

Eine vor langer Zeit abgeschossene Lebensversicherung mit hohem Rückkaufswert (ca. 200 000 €) wurde vor etlichen Jahren beitragsfrei gestellt. Die Versicherungsdauer ist mittlerweile abglaufen, die Versicherungssumme fällig. Der Bezugsberechtigte, ist unbekannt verzogen, Antragsteller und die versicherte Person sind ebenfalls nicht auffindbar. Alle Nachforschungen blieben erfolglos. Was geschieht deiner Meinung nach mit der Ablaufleistung?

Gruß Franzl 13.06.15

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Den Finanzbezug sehe ich schon, aber keine Ratsuche und - ehrlich gesagt - keine wirkliche Frage.

Da Du die Vorschrift zitierst, wirst Du sie ja auch gelesen haben, in welchen Zusammenhang gibt es da Probleme?

Libelula 
Fragesteller
 14.06.2015, 14:20

Die Frage ergibt sich aus meinem Kommentar zu der Antwort von Primus

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In dem Umfang, dass-  sollten keine Erben ermittelbar sein - da nicht für jeden Erbfall Erben ermittelt werden können, das Gesetz einen Erben benennt, der in solchen Fällen "einspringt". 

Dies ist der Staat, und zwar das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Mikkey  11.06.2015, 21:15

Das hört sich so an, als ob da gar nichts groß versucht wird...;-)

Wenn der Nachlass die Kosten deckt, werden die sogar in Bayern nach Familienangehörigen forschen.

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Primus  11.06.2015, 22:00
@Mikkey

Doch doch, die tun schon was. Erst wenn keine Erben ermittelbar sind, dann.... ;-))

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Libelula 
Fragesteller
 14.06.2015, 14:08

Nach Art. 37 (1) des Bay.Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG) ist das Nachlassgericht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln, es sei denn der Nachlasswert übersteigt nicht die Ermittlungskosten. Das Gesetz sagt aber nichts darüber aus, wie lange und bis zu welchem Erbenrang zurück (Kinder, Enkel, Urenkel,Eltern, Geschwister) die Ermittlungen zu führen sind. Es ist klar, dass bei fehlenden Erben der Staat Erbe wird (allerdings nicht der Schulden).

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