Im Sommer Eis verkaufen, was beachten?

2 Antworten

Sorry, aus juristischer Sicht muss ich sagen: Schlagt euch die Idee wieder aus dem Kopf.

  1. Bei einer Gewinnerzielungabsicht müsst ihr ein Gewerbe anmelden.
  2. Für die Gewerbeanmeldung braucht ihr die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB). Die wird in der Praxis nur in Ausnahmefällen erteilt (z. B. Übernahme des elterlichen Betriebs).
  3. Für den Standort bzw. einen wechselnden Standort braucht ihr eine Genehmigung der Stadt. Die wird euch vermutlich gerade an dem gewünschten Ort aus irgendwelchen Gründen nicht erteilt.
  4. Für den Umgang mit Lebensmitteln (auch verpackten) braucht ihr alle eine Schulung nach § 4 LMHV.
  5. Und mit Sicherheit noch etliche Dinge mehr, die ich jetzt vergessen habe...

Hier sind nochmal einige zusätzliche Info aufgelistet: http://www.kioosk.de/verpacktes-eis-verkaufen/

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Gewerbe anmelden, ja.

Ansprechpartner sind Mama und Papa und das Familiengericht!

Und dann Achtung!

Lebensmittel, macht euch schlau, welche Regelungen in diesem Fall eventuell bestehen, Ansprechpartner wäre wohl das Gesundheitsamt

Versicherungen!

Mindestens eine Betriebshaftpflicht sollte/muss es geben! Oder wer zahlt den Schaden, wenn was passiert?

Sorry, ich glaube, nein bin mir sicher, dass das mit eurem Vorhaben nichts wird!

Answer123  08.06.2021, 17:56

Genau, Versicherungen habe ich z. B. noch vergessen.

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