Im Mietsvertrag steht geräumt und geputzt,nun will der Vermieter von meinen Onkel über 2.000 Euro haben wegen streichen?

2 Antworten

Oft wird das im Mietvertrag so geregelt, dass die Wohnung neu gestrichen an den Mieter übergeben wird. Und wenn der Mieter auszieht, muss er die Wohnung wieder neu streichen. (Oft sind solche Regelungen im Mietvertrag ungültig. ..)

Wenn dazu aber nichts im Mietvertrag steht, dann kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter die Kosten fürs Streichen übernimmt. Denn der Mieter hat fürs Abwohnen ja seine Miete gezahlt.

Bevor der Vermieter eine Firma beauftragt, muss der Vermieter, sofern er denn überhaupt im Recht ist, den Mieter auffordern, die Mängel zu beseitigen

Hat er dieses nicht gefordert und eine Firma beauftragt, hat der Vermieter keinerlei Rechtsansprüche auf diese 2000 Euro!