Elternzeit - Partnermonate abbrechen

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Das wurde gesetzlich so festgeschrieben:

§3 BEEG (3) Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht

Wenn zurückzahlen keine Option ist, dann vielleicht Teilzeit in Elternzeit: Bis zu 30 Std pro Woche sind möglich. Der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, den Mindestsatz von 300 Euro gibts auf jeden Fall.