Steuervorteil bei Heirat mit Nicht-EU-Ausländerin: Wann heiraten und wie lange dauert die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung für sie?
Ich möchte meine Freundin, die Nicht-EU-Ausländerin ist, im Dezember heiraten. Um den Steuervorteil für dieses Jahr geltend zu machen, muss Sie einen Tag in diesem Jahr in Deutschland gemeldet sein.
Dafür müsste sie meines Wissens nach zuvor eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erhalten haben.
Wie viele Tage vergehen erfahrungsgemäß, bis diese erstellt wird? Oder anders gefragt: Wann sollten wir spätestens in diesem Jahr heiraten, wenn wir den Steuervorteil geltend machen wollen? Danke!
1 Antwort
Nein, sie muss nicht gemeldet sein, sondern ihren ständigen/gewöhnlichen Aufenthalt begonnen haben,
Dazu reicht die Einreise am 31.12.
Melderecht und Steuerrecht sind zwei paar Schuhe.
Übrigens kann/muss sich jemand auch ohne Aufenthaltsgenehmigung anmelden, wenn er sich eine entsprechend lange Zeit aufhält.