Ich habe heute einen Fahrschulvertrag unterschrieben. Und frage mich jetzt ob ich diesen noch Kündigen kann(Soetwas passiert mir nie wieder?)?

3 Antworten

Auch wenn die Frage schon einige Zeit her ist:

Grundsätzlich gilt bei privaten Verbraucherverträgen ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen - und zwar ohne Angabe von Gründen. Die Anzahlung - falls bereits bezahlt - bekommst Du zurück. Es darf bis auf eine ggfs. minimale Gebühr auch nichts berechnet werden.

Was Alarm67 vermutlich meinte, ist das besondere Widerrufsrecht von Verträgen, die nach dem so genannten Fernabsatzgesetz geschlossen wurden - also telefonisch, online usw. - ohne persönliche Beratung. Dieses schützt Verbraucher nochmal besonders.

Auch wenn in den Verträgen alles genau drinsteht, soll mit dem Widerrufsrecht ermöglicht werden, dass man voreilig oder auf Grund eines Irrtums geschlossene Verträge noch zurücknehmen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Eine Zahlung von 641,90 EUR ist mit Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig"

Was ist hieran nicht zu verstehen?

Ein Widerruf steht nicht zu, sofern Du den Vertrag bei der Fahrschule geschlossen hast.

Nur wenn Du dort noch nie warst, alles online getätigt hast, bestünde ein Widerrufsrecht.

Nun musst Du, wenn Du kündigst, auf jeden Fall zahlen.

Umso wichtiger ist es, dass man sich solche Sachen vor Vertragsschluss genau überlegt.

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Für Ausnahmen müsste man wissen, WARUM Du den Vertrag rückgängig machen willst und was zur Kündigung drinsteht - dazu schreibst Du NICHTS.

Auf Kulanz kannst Du natürlich immer hoffen.