Ich habe einen Bausparvertrag bei der Aachener, Tarif N1 seit 2013. Jetzt wurden die Kontogebühren für 2016 einfach von 12,- € auf 18,- € erhöht. Ist das o.k.?

1 Antwort

Gegen die Erhöhung kann man fristgerecht Widerspruch einlegen, wobei sich die Bausparkassen oft zweifelhafte Kündigungsrechte vorbehalten. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, haben Sie vermutlich bei der Aachener konkludent zugestimmt - also ohne eine konkrete Zustimmung (Willenserklärung) abzugeben.

Es ist meines Wissens nicht höchstrichterlich geklärt ob bzw. in welchem Umfang Bausparkassen Kontogebühren, Servicepauschalen oder wie diese Gebühren auch genannt werden, überhaupt zu erheben bzw. zu erhöhen.

Als Orientierung könnten Ihnen noch folgende Links hilfreich sein:

https://www.verbraucherzentrale.de/bausparkassen-servicepauschale

https://www.test.de/Bausparen-Die-neuen-Tricks-der-Bausparkassen-5045646-0/