Ich bekomme Bürgergeld. Mein Bruder (24) wohnt bei mir kostenfrei. Ist es rechtens, dass das Amt mir die Miete kürzt?
Hallo liebe Leute,
ich (31) bin Bürgergeld Empfänger. Mein Bruder (24) wohnt seit einem halben Jahr bei mir, da er nicht mehr bei unseren Eltern leben kann, da mein Vater schwerbehindert wurde und sie eine barrierefreie Wohnung finden mussten. Auf die Schnelle wurden sie nur mit einer kleinen 2 Raum Wohnung fündig. Nun zahlt mir das Amt nur noch die Hälfte der Miete, obwohl ich keine Leistungen von meinem Bruder erhalte. Ist das rechtens ? Das Jobcenter sagt wir leben in einer HG, aber ich erhalte ja keine Miete oder sonst was. Er war bis vor 2 Monaten in einem Minijob und hat jetzt ein Kleingewerbe gegründet. Kann ich der Kürzung der Miete vom Amt widersprechen ?
7 Antworten
Ab der 6. Woche ist man kein Besucher mehr sondern Mitbewohner. Entsprechend geht die Anteilige Miete zu seinen Lasten.
Ergo alles richtig vom Amt. Dein Bruder schuldet dir entsprechend die anteilige Miete mit Nebenkosten und auch Anteilig Strom, Versicherung, etc pp.
Dein Vermieter dar sogar die Personengebundenen Nebenkosten anpassen und entsprechend mehr Nebenkostenvorrauszahlung fordern.
...."Nun zahlt mir das Amt nur noch die Hälfte der Miete, obwohl ich keine Leistungen von meinem Bruder erhalte. Ist das rechtens ?...." J A !
...." Kann ich der Kürzung der Miete vom Amt widersprechen ?...." N E I N ! das heißt, widersprechen kannst du, es steht jedem Menschen frei, wäre aber sinnlos.
☝️ansonsten, hatte @wilees bereits einen Tipp für euch !
DonguiseppeFragestellervor 40 Minuten
Er ist mein Bruder und ich nehme ihn gerne in dieser prekären Situation auf. Seine finanzielle Situation lässt es im Moment auch nicht zu, mir Miete zu zahlen
Deine Fürsorge in allen Ehren, wahre Bruderliebe, wäre bei meinem Bruder nicht möglich, bin mit dem seit jahren zerstritten, besser gesagt er mit mir aber egal...
Bei Bürgergeld zählt die "Bedürftigkeit"
Erzähl mal jemandem, das du bedürftig bist, aber trotzdem Einnahmen haben könntest in Bezug Miete zu deinem Bruder, Strom, Wasser, etcetc
Somit bist du nicht mehr bedürftig, warum sollte aus Sicht des Amtes jemand Geld von der Allgemeinheit bekommen, gleichzeitig verzichtet er auf Einnahmen.
Das ist nicht erklärbar.
Naja verstehen kann ich die Entscheidung des zuständigen Sachberbeiters, schliesslich verwaltet er Geld der Allgemeinheit.
Von daher ist das Kürzen plausibel
Ich musste einen WBA einreichen, dadurch wurde es ersichtlich
Hallo Donguiseppe,
Wie die anderen schon schreiben:
Dein Bruder muss selber Bürgergeld beantragen, das bekommt er auch wenn er nachweist, das er nicht genug selber verdient in seinem Kleinunternehmen.
Mit dem Bürgergeld muss er Dir 50% der Miete bezahlen. 🙏
Selbstverständlich ist das rechtens. Wenn du dein eigenes Geld verdienst kannst du selbst entscheiden was du damit machst. Da du von Steuergeldern lebst, ist es absolut rechtens dass du damit keine anderen Leute unterstützen kannst
Wenn dein Bruder kein Geld hat, steht es ihm ja selbst frei Bürgergeld zu beantragen, dann zahlt das Amt auch seine Hälfte der Wohnung
mich würde mal interessieren, woher die das wissen mit deinem Bruder?