Hilfe im Garten, steuerfrei für sohn?

1 Antwort

Rein rechtlich gesehen ist das so, wie geschildert, nicht steuerfrei, da der Sohn, soweit er nicht entsprechende Betriebsausgaben abziehen kann, mehr als 410 €/Jahr mit seiner Dienstleistung verdient.

Da der Sohn euch aber im Garten hilft und Ihr ihm zum Geburtstag und Weihnachten Geldgeschenke macht - sind wir in der Schenkungsteuer mit Freibeträgen von 2 x 400.000 €.