Was tun, wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt?
Der Richter schlug der Berufsschullehrerin meiner Bekannten, die vor der Verhandlung ihn anrief, einen Vergleich vor. Er meint, sie solle 4000 Euro zahlen. 5000 Euro sind von der Gegenseite eingeklagt. Diese hat aber ebenso keinen Anwalt. Soll ich der Freundin zu dem Vergleich raten, weil dies schon der Richter tat?
3 Antworten
Kein Richter in Deutschland bietet bei einem Telefongespräch mit der Beklagten einen Vegleich an. Es ist nämlich schlicht und einfach dem Richter verboten dies zu tun. Er kann nur in der Hauptverhandlung im beisein der Klägerin einen Vergleich vorschlagen, schließlich muss die Klägerin ja auch damit einverstanden sein.
Das klingt sehr dubios. Ich stimme mit @Wodie überein, dass ein Richter keine Partei anruft.
Wenn dann den Anwalt.
Könte eine Finte der Gegenseite sein. Wenn der Richter einen Vergeich für sinnvoll hält, wird er das in der Hauptverhandlung vorschlagen. Solch einem Vorschlag sollte man zustimmen, denn sonst entscheidet er meist für die Gegenseite.
Der Richter entscheidet zwar. Aber Vorsicht bei einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Denn ohne Anwalt ist zu bedenken, dass der Richter es beiden Seiten recht machen will. Der Richter steht praktisch in der Mitten, während dein Rechtsanwalt strikt deine Interessen zu vertreten hat Daher schlage ich vor, hole dir sicherheitshalb noch die Meinung eines bzw. deines Anwalts ein. Wenn auch er dir sagt, dass der Vergleich für dich in Ordnung geht, dann stimme ihm zu.