Was tun, wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kein Richter in Deutschland bietet bei einem Telefongespräch mit der Beklagten einen Vegleich an. Es ist nämlich schlicht und einfach dem Richter verboten dies zu tun. Er kann nur in der Hauptverhandlung im beisein der Klägerin einen Vergleich vorschlagen, schließlich muss die Klägerin ja auch damit einverstanden sein.

Das klingt sehr dubios. Ich stimme mit @Wodie überein, dass ein Richter keine Partei anruft.

Wenn dann den Anwalt.

Könte eine Finte der Gegenseite sein. Wenn der Richter einen Vergeich für sinnvoll hält, wird er das in der Hauptverhandlung vorschlagen. Solch einem Vorschlag sollte man zustimmen, denn sonst entscheidet er meist für die Gegenseite.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Der Richter entscheidet zwar. Aber Vorsicht bei einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Denn ohne Anwalt ist zu bedenken, dass der Richter es beiden Seiten recht machen will. Der Richter steht praktisch in der Mitten, während dein Rechtsanwalt strikt deine Interessen zu vertreten hat Daher schlage ich vor, hole dir sicherheitshalb noch die Meinung eines bzw. deines Anwalts ein. Wenn auch er dir sagt, dass der Vergleich für dich in Ordnung geht, dann stimme ihm zu.