Hausfriedensbruch?

2 Antworten

Bei einem umzäunten Gelände gilt ein offenes Tor als geschlossen.

Ihr könnt davon ausgehen, dass nichts nachkommt. Denn die Strafe für das Fotografieren eurer Ausweise liegt höher.

Google kaputt?

§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Für Minderjährige gibt es keine Geldstrafen.