Haus verkauf Frau zieht nicht aus?
hallo zusammen, unser Haus wurde verkauft und beide Parteien haben unterschrieben. Die Übergabe soll zum 15.6. erfolgen. So wie das aussieht möchte meine Ex-Frau jetzt doch nicht zu den o.g. Termin ausziehen. Problem ist das beide Parteien den Vertrag erfüllen müssen. Kann der neue Käufer nach den 15.6. die Schlösser wechseln und lt. Notar durch die Polizei das Haus räumen lassen? Ich werden zum 15.6. mein Teil erfüllen. Bitte nur eine Rückmeldung, wenn kostenlos.
3 Antworten
Suche auf jeden Fall das Gespräch mit dem Käufer. Ihr seid in dem Fall beide die Gelackmeierten und wenn er rechtzeitig informiert ist, kann er in Vorbereitung darauf weitere schritte unternehmen. So, wie es hier bereits vorgeschlagen wurde.
Der Käufer hatt dann natürlich Anspruch auf Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten. Ihr scheint gesamtschuldnerisch zu haften, er kann also egal wen von euch auffordern, die Kosten zu übernehmen. Also am ehesten kriegst du dann die Aufforderung. Du widerum kannst zivilrechtlich gegen deine EX-Frau vorgehen, denn dich trifft kein Verschulden daran, dass der Vertrag (Übergabe) nicht ohne Weiteres erfüllt werden konnte. So wie ich das sehe müsste deine Frau auch die Kosten tragen, die dir entstehen, damit du dein Recht durchsetzen kannst (sprich: Rechtsbeistand).
Was meinst du, wie frustrierend es sonst für dem Käufer wäre, wenn er erst am 15. von der Situation erfährt? Ggfls. müsste er in das Hotel oder hat kostenpflichten Umzugsdienst beauftragt, der abbestellt werden muss. Dadurch entstehen auch mehrere hundert Euro Schaden, der erstattet werden müsste, ohne, dass die Ex dadurch das Haus geräumt hat. Versucht, gemeinsam eine Lösung durchzusprechen.
Der Käufer kann sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages vom Notar erteilen lassen und damit den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr als Verkäufer gesamtschuldnerisch gegenüber dem Käufer haftet. Insofern kannst du dann durchaus dafür haftbar gemacht werden, wenn zusätzliche Kosten entstehen. Diese müsstest du dann zivilrechtlich gegenüber der Ex-Frau geltend machen.
Ja, der einzig rechtlich mögliche Weg ist die Räumung durch den Gerichtsvollzieher.
Für die nicht rechtzeitige Übergabe und weitere Folgeschäden haften beide gem. dem Kaufvertrag sicherlich gesamtschuldnerisch. Der Käufer wird sich daher da bedienen, wo am meisten zu holen ist. Er kann also beide in Anspruch nehmen oder sich einfach einen aussuchen. Derjenige, der den Schaden ersetzt hat, hat dann wieder um einen Anspruch gegen den Partner auf Zahlung von 50%.
da wir gesamstschuldnerisch schulden kann ich ihre Sachen ausräumen? Habe ich das recht?
wenn sie nicht auszieht, wird es schwer, die sachen vor ihren augen aus dem haus zu tragen. ausserdem musst du sicherstellen, dass die sachen geschützt gelagert werden und sie zugang dazu erhält.
"Bitte nur eine Rückmeldung, wenn kostenlos."
Verdammt, dabei wollte ich Dir 999,00 Euro als Schnäppchenpreis anbieten.
Das hast Du nun vergeigt.
dies ist mit hohen kosten verbunden. Ich werde mein Teil einhalten. Muss ich die Kosten auch tragen, obwohl ich mein Teil eingehalten habe? Die Polizei kann hier nichts tun? Kann die Polizei am 16.6. nicht meine Ex-Frau zwingen auszuziehen ohne Gerichtsvollzieher? Kann der Käufer die Schlösser wechseln?