Wer ist für die Zufahrt zuständig?
Mir gehört das vordere Grundstück, der Nachbar wohnt hinten. Der Nachbar hat von unseren Vorfahren die Dienstbarkeit erhalten, auf einem 3m breiten Streifen unseres Grundstückes zu seinem Haus zu fahren. Er muss aber laut Vertrag die Zufahrt auf seine Kosten instandhalten. Wir wollen nun ein zweites Haus an dieser Zufahrt bauen, kurz vor das Grundstück des Nachbarn beginnt und über diesen 3mbreiten Streifen ebenfalls zufahren. Wer muss nun die Zufahrt in Zukunft instandhalten, Schnee räumen, Asphaltierungskosten tragen? Der Nachbar, der bis jetzt dazu laut Vertrag verpflichtet war und zu seinem Haus fährt oder beide? Wäre für eine Info sehr dankbar.
4 Antworten
Hallo, mein Rechtsempfinden sagt mir, wird die Zufahrt jetzt gemeinschaftlich genutzt, sollten auch alle anfallenden Verpflichtungen die daraus entstehen gemeinschaftlich wahrgenommen werden.
Evtl. den bestehenden Vertrag zu Gunsten beider Nutzer ändern. K.
Genau, denn es könnte sein, dass der Nachbar die Nutzung des von ihm instand gehaltenen Weges verweigert.
Geteiltes Leid ist halbes Leid. Über solche Kleinigkeiten sollte man sich unter erwachsenen Menschen doch schnell ein werden.
Deshalb sind die meisten privatrechtlichen Auseinandersetzungen im Nachbarschaftsrecht angesiedelt. Vor Gericht streiten aber keine Kinder, die sich nicht einig werden. :-)
Deshalb sind die meisten privatrechtlichen Auseinandersetzungen im Nachbarschaftsrecht angesiedelt....
....bei denen sich Kinder meist besser verhalten, als mancher Erwachsene!!
Was sagt denn der Vertrag aus? Gibt der irgendetwas über die Rechte des Grundstückseigentümers an dem Weg her?
Vermutlich nicht, dann dürftest Du auf der Erfüllung des Vertrags durch den Nachbarn bestehen können (ohne jetzt alle Bestimmungen aus dem BGB dagegen geprüft zu haben).
Das könnte allerdings gegen "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern." verstoßen.
Deshalb dürfte Gänseliesel mit ihrem Rechtsempfinden schon richtig liegen. Nach dem Hausbau dürfte ohnehin eine Wiederherstellung des Wegs erforderlich sein, den Du tragen solltest. Danach könntet Ihr die Lasten (je nach Längenunterschied) zu 50:50 oder 40:60 teilen.
Also ich verstehe die "wiedereinstellen"-Funktion so, dass ich noch Fragen zu nicht angesprochenen Punkten habe.
Wenn ich also meine Frage nochmal pushe, gebe ich irgendeinen Hinweis darauf, was mir noch an Informationen fehlt.
Also
welche Infoirmationen fehlen Dir?
...... oder e i n i g werden ;-) K.